Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Wirtschaft um 944 Millionen Euro jährlich entlasten.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Wirtschaft um 944 Millionen Euro jährlich entlasten. (Foto: © sergeyback/123RF.com)

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Bundestag stimmt für Bürokratieentlastung

Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Das Handwerk sieht darin richtige Ansätze, aber keine spürbaren Entlastungseffekte.

Mit dem jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll die Wirtschaft um 944 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Der größte Teil der Einsparungen soll mit vier Maßnahmen erreicht werden: 

  • Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgaben- ordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen.
  • Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden.
  • Für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste.
  • Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dies ermöglicht es, viele Rechtsgeschäfte künftig ohne Medienbrüche digital abzuwickeln, und führt damit sowohl im Alltag von Unternehmen als auch von Bürgerinnen und Bürgern zu spürbaren Erleichterungen. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskosten- abrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.

"Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau sind Daueraufgaben jeden staatlichen Handelns. In Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen ist die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend", heißt es im Gesetzentwurf.

Befreiungsschlag bleibt aus

Das sieht das Handwerk genauso, das geplante Gesetz werde dem dringenden Handlungsbedarf aber nicht gerecht. "Der umfassende Abbau unnötiger Bürokratie ist für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit des standortgebundenen Handwerks elementar", sagt Holger Schwannecke

"Es war dringend nötig, dass der Bundestag das BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen angereichert hat. Der große Befreiungsschlag bleibt dennoch aus", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Bürokratieabbau zu zögerlich

Er erkennt "richtige Ansätze und Ergänzungen" und nennt den teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder der Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung.

Der Bürokratieabbau gelinge mit dem Gesetz aber dennoch zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen. "Das BEG IV kann auch angesichts künftiger Neubelastungen, wie zum Beispiel der absehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten, nur ein Zwischenschritt sein."

ZDH fordert jährliche Entlastungspakete

Die Marschroute beim Bürokratieabbau sei klar und das Handwerk liefere praxisnahe Vorschläge zur Umsetzung. Schnwannecke fordert jährliche Entlastungspakete mit einer "echten Netto-Entlastung und mehr wirksamer Ausnahmen für Handwerk und Mittelstand".

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Text: / handwerksblatt.de

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