Fit für die Zukunft: Beratung in Veränderungsprozessen
An Unternehmen in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl richtet sich das neue Förderprogramm "Fit für die Zukunft" (FFZ) des Landes und der Europäischen Union.
Mit dem neuen Förderprogramm "Fit für die Zukunft" (FFZ) bietet die Landesregierung NRW (kofinanziert von der Europäischen Union) Betrieben schnelle und unbürokratische Hilfe bei der besseren Ausschöpfung ihrer Potenziale, der Wahrung ihrer Konkurrenzfähigkeit und unter Umständen der Neuausrichtung an. Die Unternehmen und Beschäftigten können ein gefördertes Beratungsangebot wahrnehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Arbeitsstätte in der Just-Transition-Fund-Gebietskulisse des nördlichen Ruhrgebiets und mindestens einem Vollzeitmitarbeiter. Die Beratung muss sich auf mindestens eines folgender Themen beziehen: Green Economy (zum Beispiel ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz), Arbeitsorganisation, Digitalisierung und Personalentwicklung. Es soll eine Strategie zur Kompetenzentwicklungsstrategie erarbeitet werden. Gefördert werden anteilig 60 Prozent der Standardeinheitskosten (1.077 Euro) für bis zu 15 Beratungstage unter Beteiligung der Beschäftigten. Das entspricht einer maximalen Gesamtförderung in Höhe von 9.693 Euro.
Vor der Prozessberatung muss eine Erstberatung zum Förderprogramm in einer Beratungsstelle (zum Beispiel der Handwerkskammer Münster in der Emscher-Lippe-Region) stattgefunden haben. Ein aussagekräftiges Angebot eines frei wählbaren Beratungsunternehmens muss vorgelegt werden. Der geplante Beratungsbedarf und die anzuwendenden Methoden sollten erkennbar sein. Im Anschluss wird ein Beratungsprotokoll und kann ein Beratungsscheck ausgestellt werden. Danach kann die Umsetzung der Prozessberatung durch das externe Beratungsunternehmen erfolgen. Nach Abschluss der Beratung, Fertigstellung der Dokumentation und Begleichung der Schlussrechnung an das Beratungsunternehmen erfolgt die Antragstellung auf Förderung an die hier zuständige Bezirksregierung Münster.
Hintergrund FörderprogrammHintergrund Der Just Transition Fund (JTF) – auch Fonds für einen gerechten Übergang genannt – wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Nordrhein-Westfalens in der Förderphase 2021 bis 2027 umgesetzt. Er soll den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Menschen dabei helfen, die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität zu bewältigen. Rund 120 Millionen Euro sind für arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen im JTF im Rahmen des ESF-/JTF-Programms vorgesehen.
Infos Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung gibt es online hier.
Kontakt Handwerkskammer Münster in der Emscher-Lippe-Region/Gelsenkirchen, Dagmar Voigt-Sanktjohanser, Tel. 0209 3807710, E-Mail: dagmar.voigt-sanktjohanser@hwk-muenster.de
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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