Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Bremen erheblich gekürzt
Ab dem 1. März wird die Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Bremen von 4.000 auf 1.300 Euro abgesenkt. Als Grund wird die angespannte Haushaltssituation angeführt. Das Handwerk kritisiert die Entscheidung.
Für Thomas Kurzke ist die Kürzung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie von bislang 4.000 auf 1.300 Euro "ein großer Rückschritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung". Außerdem befürchtet der Präses der Handwerkskammer Bremen, dass das Bremer Handwerk für Fachkräfte unattraktiver wird, weil das Nachbarland Niedersachsen seine "Meisterprämie" bei 4.000 Euro belässt. Laut einer Pressemitteilung der Handwerkskammer Bremen sollte die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ursprünglich sogar auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Als Grund für die Reduzierung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie wurde die "angespannte Haushaltssituation des Stadtstaates" angeführt.
Meisterboni Eine Übersicht aller Bundesländer, die den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung honorieren, finden Sie in dem Online-Beitrag "Vom Meisterbonus bis zur Aufstiegsprämie" auf handwerksblatt.de.
Absolventen einer Aufstiegsfortbildung wie etwa Meister, Techniker, Fachwirte oder Fachkaufleute, die ihre Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen und die die Förderung bis zum 28. Februar 2025 beantragt haben, erhalten noch eine Prämie von 4.000 Euro. Für Anträge mit Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses ab dem 1. März 2025 gilt laut der "Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung" die Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Anträge, die vor Ausstellung des Prüfungszeugnisses eingehen, seien nicht berücksichtigungsfähig.
Um mögliche Härten für diejenigen abzumildern, die bereits kurz vor dem Abschluss einer entsprechenden Fortbildung stehen, hat der Bremer Senat jedoch eine Übergangsregelung geschaffen. "Sie sieht vor, dass Antragstellende bis zum Stichtag 31. August 2025 zusätzlich aus dem Ressort-Budget eine freiwillige Aufstockung in Höhe von 1.300 Euro erhalten können, insgesamt also 2.600 Euro", erklärt das Senatsressort für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in einer Pressemitteilung. Die Zusatzprämie wird aber nicht automatisch, sondern separat gezahlt und erfordert eine gesonderte Datenfreigabe von den Begünstigten.
Quelle: Handwerkskammer Bremen/Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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