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HWK Trier | Januar 2025
German Design Award für Eva Schäfer-Simon
Für ihre "echt-es" JOIN-Kollektion hat die Goldschmiedin Eva Schäfer-Simon aus Bitburg einen der renommiertesten Preise im Bereich Design erhalten.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am Donnerstag vom Bundesrat verabschiedet. Das Handwerk begrüßt dies. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)
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Juni 2017
Vor allem kleine Unternehmen und Geringverdiener sollen profitieren: Der Handwerksverband begrüßt die neue Betriebsrente.
Die Politik hat lange mit dem Gesetzentwurf gerungen, jetzt hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Das geplante Betriebsrentenstärkungssetz soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem in kleinen Betrieben und für Geringverdiener attraktiver machen. Es wurde am 1. Juni vom Bundestag verabschiedet.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich positiv zu dem Gesetz geäußert. Es sei gut und richtig, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werde, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Die betriebliche Altersvorsorge biete viele Vorteile und werde nun noch stärker vom Staat gefördert. So seien die Verwaltungs- und Abschlusskosten häufig günstiger als bei einer privaten Vorsorge. Darüber hinaus seien die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Betriebe wie Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 3.048 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, erklärte Schwannecke: "Zu bedenken ist aber, dass die Betriebsrente bei der Auszahlung zu versteuern ist und für gesetzlich Krankenversicherte dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen."
Positiv bewertet der ZDH auch die Anhebung des steuerfreien Höchstbeitrages auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Kritisch sieht er dagegen die Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung, da er die Betriebe im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zusätzlich belasten könne.
"Ob man betrieblich oder privat vorsorgt, muss letztlich jeder selbst entscheiden", sagt Holger Schwannecke. Allerdings sei eine umfassende Beratung, etwa bei den Versorgungswerken des Handwerks, empfehlenswert. "Jedenfalls sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen. Denn der größte Fehler bei der Altersvorsorge, den man machen kann, ist nicht vorzusorgen."
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die wichtigsten Fakten des neuen Modells:
Das erläutert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Interview.
DHB: Bei dem Thema betriebliche Altersvorsorge wird es schnell kompliziert. Warum sollte man sich trotzdem damit beschäftigen?
Schwannecke: Weil die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile bietet und zukünftig noch stärker vom Staat gefördert wird: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das diese Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, werden Arbeitgeber steuerlich bessergestellt, wenn sie zwischen 240 und 480 Euro im Jahr für bei ihnen beschäftige Geringverdiener in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Als Geringverdiener gelten Beschäftige mit einem Brutto-Einkommen von unter 2.200 Euro im Monat. Zusätzlich sollen bei der Grundsicherung im Alter die Betriebsrenten bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben und die steuerfreien Zahlungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds angehoben werden.
DHB: Welche weiteren Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge, was gilt es zu bedenken?
Schwannecke: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind häufig günstiger als bei einer privaten Vorsorge. Darüber hinaus sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Betriebe wie Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 3.048 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Zu bedenken ist aber, dass die Betriebsrente bei der Auszahlung zu versteuern ist und für gesetzlich Krankenversicherte dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
DHB: Welche Alternativen gibt es neben der betrieblichen Altersvorsorge?
Schwannecke: Neben der betrieblichen Altersvorsorge bleibt zum Beispiel die Riester-Rente interessant, zumal das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch eine Erhöhung der Riester-Grundzulage vorsieht. Ob man betrieblich oder privat vorsorgt, muss letztlich jeder selbst entscheiden. Jedenfalls sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen. Eine umfassende Beratung, etwa bei den Versorgungswerken des Handwerks, ist daher empfehlenswert. Denn der größte Fehler bei der Altersvorsorge, den man machen kann, ist nicht vorzusorgen.
Foto: © stylephotographs/123RF.com/ZDH/Stegner
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