Eine Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge dürfe nicht zu höheren Beiträgen führen, so der ZDB.

Eine Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge dürfe nicht zu höheren Beiträgen führen, so der ZDB. (Foto: © convisum/123RF.com)

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Sozialversicherung: Abschaffung der Vorfälligkeit nur bei Beitragsstabilität

Handwerkspolitik

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wurde die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge diskutiert. Bei einer Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung dürften die Beiträge nicht steigen, forderte der ZDB.

Seit 2006 gilt die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Eingeführt wurde sie seinerzeit als vorübergehende Liquiditätshilfe für die Sozialkassen, um zu verhindern, dass die Versicherungsbeiträge angesichts der damals angespannten finanziellen Lage steigen. Viele Handwerksbetriebe klagten nach Einführung über einen erhöhten Verwaltungsaufwand.

Die Krise der Sozialkassen ist längst vorbei, aber die Vorfälligkeit gilt immer noch. Jetzt wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag diskutiert, ob die Regelung zurückgenommen werden sollte. Teilgenommen hat Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) auf Einladung der FDP-Bundestagsfraktion.

Nachhaltigkeitsrücklage erhalten

"Eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge und damit die Abschaffung der Vorfälligkeit darf nicht dazu führen, dass die mittlerweile wieder aufgefüllte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung abgeschmolzen wird", so Jöris' Stellungnahme. "Versicherungsfremde Leistungen, die seitens der Politik beschlossen werden, müssen konsequenterweise auch aus Steuermitteln finanziert werden."

Das deutsche Baugewerbe sei von der Vorverlegung besonders stark betroffen. Die unter Umständen stark schwankende Zahl der Arbeitsstunden führe dazu, dass eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat geleistet werden könne. Ergebnis: hoher bürokratischer Aufwand und vor allem auch ein Liquiditätsentzug für die Betriebe.

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Mehr Kosten, mehr Schwarzarbeit

Dennoch weise das Baugewerbe daraufhin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann sinnvoll sei, wenn die Versicherungsbeiträge dabei stabil bleiben. "Wenn die Abschaffung der Vorfälligkeit dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen, macht das keinen Sinn. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug", betonte Jöris.

Höhere Beiträge führten zu höheren Kosten und das befeuere die Schwarzarbeit."Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Maßnahmen zusammen umgesetzt werden, können wir der Abschaffung der Vorfälligkeit zustimmen."

Quelle: ZDB

Text: / handwerksblatt.de

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