Bauausführende Handwerksmeister sollen kleinere Bauprojekte, wie die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern, selbst einreichen und dann umsetzen dürfen, fordert das Handwerk in Sachsen.

Bauausführende Handwerksmeister sollen kleinere Bauprojekte, wie die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern, selbst einreichen und dann umsetzen dürfen, fordert das Handwerk in Sachsen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Handwerker bei kleineren Bauvorhaben nicht länger benachteiligen

Der Sächsische Handwerkstag setzt sich dafür ein, dass auch Meisterbetriebe des Handwerks kleinere Bauvorhaben selbst einreichen und dann umsetzen dürfen.

Die Landesregierung in Sachsen plant für das laufende Jahr eine Novellierung der Bauordnung. In diesem Zusammenhang fordert der Sächsische Handwerkstag, es auch Meisterbetrieben des Handwerks zu ermöglichen, kleinere Bauvorhaben selbst einzureichen und dann umzusetzen. In anderen Bundesländern sei das bereits gängige Praxis.

"Im Wettbewerb am Markt fühlen viele unserer Betriebe sich benachteiligt, weil es im Freistaat eine derartige kleine Bauvorlageberechtigung für Meister aus dem Bau- und Ausbauhandwerk noch immer nicht gibt", erklärt Handwerkstag-Präsident Roland Ermer.

Andere Länder machen es vor

Roland Ermer Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang SchmidtRoland Ermer Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Wolfgang Schmidt

Er betont, dass die kleine Bauvorlageberechtigung in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und nun auch in Sachsen-Anhalt längst Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnung sei.

Die kleine Bauvorlagenberechtigung zielt als Spezialregelung auf kleinere Bauprojekte ab, wie die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern – Baubvorhaben also, die in den genannten Ländern nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern eben auch von bauausführenden Handwerksmeistern beantragt und umgesetzt werden können.

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Fachkompetenz der Handwerksprofis anerkennen

"Geradezu aberwitzig ist es, wenn bauausführende Meisterbetriebe des Handwerks in Sachsen einerseits verpflichtet sind, Pläne von Architekten und Ingenieuren vor der praktischen Bauausführung zu prüfen und gegebenenfalls Mängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, unverzüglich anzuzeigen – die Fachkompetenz der Handwerksprofis andererseits aber bezweifelt wird, wenn diese selbst kleine Bauvorhaben beantragen und praktisch umsetzen wollen“, so der Handwerkspräsident.

Deshalb müsse die kleine Bauvorlageberechtigung jetzt auch in Sachsen in die Landesbauordnung Eingang finden. Ermer: "Auf jeden Fall nehmen wir es nicht länger hin, dass sächsische Meister aus dem Zimmerer-, Maurer-, Betonbauer- oder Metallbauerhandwerk gegenüber jenen in anderen Bundesländern noch länger das Nachsehen haben."

Quelle: Sächsischer Handwerkstag

Text: / handwerksblatt.de

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