Handwerk enttäuscht vom Beschluss zur Körperschaftsteuer
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer verabschiedet. Das Gesetz gehe an den Erwartungen des Handwerks vorbei, sagt der ZDH.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.
"Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar", so das Ministerium.
Vereinfachungen beschlossen
Sowohl Verschmelzungen als auch auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten sollen in Zukunft steuerneutral möglich sein. Dies soll deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften mehr Spielraum geben, um betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen.
Als "einfacheres System" soll die sogenannte Einlagelösung die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft ersetzen. Außerdem sollen Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Erwartungen nicht erfüllt
Der Gesetzentwurf erfüllt nicht die Erwarungen des Handwerks. Er gehe an den Erfordernissen vorbei, sagt Holger Schwannecke. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks äußert sich besonders enttäuscht von fehlenden Vereinfachung der Thesaurierungsrücklage.
"Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist, um Krisen besser abfedern und weiterhin Investitionen vornehmen zu können. Es ist die Chance vertan worden, durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung Betrieben einen größeren Anreiz zu geben, Gewinne im Unternehmen zu belassen und diese zu reinvestieren."
Regeln für KMU kaum praktikabel
Es sei nicht zielführend, nur eine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft einzuführen. Schwannecke: "Zum einen ist es für viele kleine und mittlere Unternehmen wenig praktikabel, die komplexen Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes anzuwenden. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden." Die Thesaurierungsrücklage könne der Gesellschafter aber individuell ausüben.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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