Corona: neue Instrumente zur Unterstützung der Betriebe
Die EU-Kommission verlängert den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft und schafft gleichzeitig zwei neue Instrumente zur Investitionsförderung.
Die Europäische Kommission verlängert den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie um sechs Monate bis zum 30. Juni des kommenden Jahres. Der Rahmen gebe den Mitgliedstaaten seit Beginn der Pandemie die Möglichkeit, betroffene Unternehmen bei Wahrung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt gezielt zu unterstützen, sagt Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Sie ist für die europäische Wettbewerbspolitik zuständig. Die Verlängerung erlaubt es ihnen, die nationalen Beihilferegelungen, wenn nötig, ebenfalls zu auszudehnen.
"Angesichts der prognostizierten starken Erholung der gesamten europäischen Wirtschaft können wir die Krisenhilfe im Zuge der befristeten Verlängerung schrittweise und koordiniert auslaufen lassen, um ein allzu abruptes Ende der Unterstützung zu vermeiden", so Vestager. Die Kommission will auch weiterhin die Entwicklung der Pandemie im Auge behalten, um gegebenenfalls auf auftretende Risiken für die wirtschaftliche Erholung zu reagieren.
Neue Anreize für Investitionen
Zusätzlich zur Verlängerung des Beihilferahmens hat sie zwei neue Instrumente zur Investitionsförderung eingeführt, um die Erholung der Wirtschaft zu beschleunigen. Beide Instrumente zielen darauf ab, während des zusätzlich gewährten Zeitraums private Investitionen anzuschieben, um Investitionslücken zu schließen. Mit dem ersten Instrument können Mitgliedstaaten Anreize für Investitionen von Unternehmen schaffen und den grünen und den digitalen Wandel beschleunigen. Dieses Instrument soll den Mitgliedstaaten bis Ende des nächsten Jahres zur Verfügung.
Mit dem zweiten Instrument für für befristete Solvenzhilfen sollen private Mittel in erster Linie für Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen angestoßen werden. "So können die Mitgliedstaaten privaten Intermediären Garantien gewähren und dadurch Anreize für Investitionen in diese Arten von Unternehmen schaffen, die sonst in vielen Fällen nur schwer Zugang zu solchen Beteiligungsfinanzierungen haben", erklärt die Kommission. Dieses Instrument soll den Mitgliedstaaten bis zum Ende 2023 zur Verfügung stehen.
Beihilfehöchstbeträge angepasst
Außerdem hat die Kommission die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, rückzahlbare Instrumente (wie Garantien, Darlehen oder rückzahlbare Vorschüsse), die auf der Grundlage des befristeten Rahmens gewährt wurden, in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln, wurde um ein Jahr bis Ende Juni 2023 verlängert. Die die Beihilfehöchstbeträge wurden für bestimmte Beihilfearten im Verhältnis zur verlängerten Laufzeit angepasst.
Quelle: EU-Kommission
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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