Bundesrat fordert Änderungen beim Klimaschutzgesetz
Der Bundesrat fordert Verbesserungen bei der von der Bundesregierung geplanten Verschärfung des Klimaschutzgesetzes. Die Regierung stehe in der Pflicht, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen.
Der Bundesrat hat zu den Plänen der Bundesregierung für die Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung genommen und Nachbesserungen gefordert. Die Regierung müsse gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen. Es gelte die die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen.
KlimaschutzgesetzHier erfahren sie mehr zu den Plänen der Bundesregirung und der Einschätzung des Handwerks."Bestehende Maßnahmen müssen nachjustiert werden, neue Maßnahmen entwickelt und mit entsprechender Finanzierung hinterlegt werden. Notwendige Innovationen und Technologiefortschritte müssen verstärkt gefördert werden. Gesetze und Regelungen, die derzeit den Ausbau von notwendiger Infrastruktur verhindern, müssen auf den Prüfstand", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.
Verhältnismäßige Verteilung der Kosten gefordert
Neben der Bekämpfung des Klimawandels sei es auch geboten, die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen abzumildern. Dies spiegele sich innerhalb der geplanten Regelungen bisher nicht entsprechend wider, obwohl es "zur Abwendung drohender Schäden, auch für kommende Generationen, von elementarer Bedeutung sei".
StellungnahmeHier finden Sie die ausführliche Stellungnahme des Bundesrats.Der Bundesrat fordert außerdem eine "faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden" und erwartet, dass der Bund für die notwendig werdenden sehr großen zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand langfristig angelegte Förderprogramme zur Verfügung stellt.
So geht es weiter
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dort soll das Gesetz am 10. Juni in erster Lesung auf der Tagesordnung stehen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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