Die epedemische Lage gilt jetzt bis zum 11. September.

Die epedemische Lage gilt jetzt bis zum 11. September. (Foto: © Andrei Fedco/123RF.com)

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Bund und Länder vereinbaren Corona-Maßnahmen

Handwerkspolitik

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beraten, wie die wieder steigenden Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden können, und Maßnahmen beschlossen. Das Handwerk hätte sich konkretere Regeln und mehr Planungssicherheit für die Betriebe gewünscht.

Bund und Länder appellieren an alle noch nicht geimpften Bürger, sich gegen das Corona-Virus immunisieren zu lassen. Je höher die Impfquote, desto besser könnten die wieder steigenden Infektionszahlen eingedämmt werden, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). "Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird."

Kern der neuen Beschlüsse von Bund und Ländern sind die Verlängerung der epedemischen Lage bis zum 11. September und das Inkrafttreten der 3G-Regel ab dem 23. August. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem negativen Corona-Test als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich oder bei Beherbergung. Liegt die Inzidenz unter 35, können die Länder die Aussetzung der 3G-Regel vorsehen.

Keine kostenlosen Tests mehr

Der Bund will ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr anbieten – ausgenommen sind Personen, die nicht geimpft werden können, weil etwa eine Vorerkrankung vorliegt. Die Überbrückungshilfen sollen ebenfalls wie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert werden. Außerdem soll die Arbeitsschutzverordnung "an die aktuelle Situation" angepasst und verlänget werden. "Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung."

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris TrenkelHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hätte sich mehr Planungssicherheit für die Betriebe gewünscht. Für ihn sind die beschlossenen Maßnahmen nicht konkret genug. Es fehle ein nachvollziehbarer bundesweit gültiger Kriterien-Maßnahmen-Katalog mit Kriterien für die Gewichtung künftiger staatlicher Verordnungen oder Lockdown-Entscheidungen.Denkbar seien neben dem Inzidenzwert die Impfquote, der Hospitalisierungsgrad und der Anteil von Corona-Patienten an der Kapazität der Intensivbetten.

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Vage Aussagen zur Arbeitsschutzverordnung

"Hier muss schnellstmöglich ein entsprechender Kriterien-Maßnahmen-Katalog vorgelegt werden, der dann auch bundesweit einheitlich angewandt wird, und der die Schritte festlegt, die beim Überschreiten bestimmter Werte gemacht werden müssen", fordert Wollseifer. Keine Klarheit gebe es auch über Detailregleungen der Arbeitsschutzverordnung. "Hier hat man es bei der sehr vagen Ankündigung belassen, dass die bestehenden Arbeitsschutzverordnungen an die aktuelle Situation angepasst und verlängert werden sollen."

Der Handwerkspräsident lehnt die Testangebotsverpflichtung für Betriebe weiter ab – erst recht dann, wenn der Bund keine kostenlosen Corona-Tests mehr anbieten will. "Testangebote können sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden, allerdings ist ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen. Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar."

Die Beschlüsse der MPK im Detail:

  1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen. Niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote den Zugang zur Impfung erleichtern. Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der 4 Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. Die Impf-Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August werden umgesetzt.
  2. Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist1. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  3. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  4. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Tests sollen Vorraussetzung sein für:
    a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    b. Zugang zur Innengastronomie
    c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  5. Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und haben den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit im Alltag gegeben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  6. Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für 6 Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
  7. Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
  8. Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  9. Bund und Länder sind sich einig, dass die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist. So kann in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer angesichts der wachsenden Immunität in der Bevölkerung zu schweren Verläufen führt und damit sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellt. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
  10. Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und - 7 chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Quelle: Bundesregierung

Andreas Ehlert Foto: © Ingo LammertAndreas Ehlert Foto: © Ingo Lammert

"Meine größte Sorge gilt jetzt den Kindern und Jugendlichen, die noch nicht geimpft werden können. Sie sind die Hauptleidtragenden der Pandemie. Sie brauchen ein sicheres Umfeld, damit Bildung und Betreuung in den Kindergärten und Schulen verlässlich angeboten werden kann", kommentiert Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. "Wir müssen auch dafür sorgen, dass unser wirtschaftliches und kulturelles Leben unter verlässlichen Rahmenbedingungen stattfinden kann."

Er begrüßt deswegen die beschlossene 3G-Regel. "Wer geimpft, genesen oder getestet ist, dem stehen Freiheit und Normalität zu. Und jeder, der geimpft werden kann, sollte das jetzt schleunigst tun. Aber wer jetzt die Impfung immer noch verweigert, muss auf Einschränkungen gefasst sein, damit er andere nicht gefährdet. Es ist deshalb völlig richtig, dass diese Personen künftig ihre Tests selbst bezahlen müssen. Impfen ist jetzt die beste Bildungs- und Wirtschaftspolitik."

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Text: / handwerksblatt.de

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