Gefördert werden Ladestationen für Betriebsfahrzeuge, Carsharing und Elektroautos der Mitarbeiter.

Gefördert werden Ladestationen für Betriebsfahrzeuge, Carsharing und Elektroautos der Mitarbeiter. (Foto: © Aleksandrs Tihonovs /123RF.com)

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900 Euro Zuschuss für jeden Ladepunkt im Betrieb

Das Bundesverkehrsministerium und die KfW starten zum 23. November ein Zuschussprogramm zur Errichtung neuer Elektro-Ladestationen. Unternehmen und Kommunen werden mit je 900 Euro pro Ladepunkt gefördert.

Um den Klimaschutz mittels Elektromobilität voranzubringen braucht Deutschland mehr Ladestationen. Deshalb starten das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) und die KfW zum 23. November Zuschussprogramme für neue Ladestationen bei Unternehmen und Kommunen.

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht-öffentlichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblicher oder kommunaler  Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie für Fahrzeuge von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Antragsberechtigt sind unter anderem private Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen.

Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland.

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Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: 

  • Ladestation (Hardware)
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen 
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme 
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) 
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation.

Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Nur für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort etwa aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

Mehr Informationen zur Förderung Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen können Unternehmen unter www.kfw.de/441 abrufen, hier können sie auch eine ausführliche Broschüre herunterladen.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren

 

Text: / handwerksblatt.de

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