Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben.

Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben. (Foto: © ximagination/123RF.com)

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CO₂-Bepreisung: Bundesrat warnt vor mehr Bürokratie

Der Bundesrat sieht bei der von der Bundesregierung geplanten CO₂-Bepreisung Korrekturbedarf. Er fordert einfachere Regeln, um mehr Bürokratie zu vermeiden.

Angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO₂-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr warnt der Bundesrat vor wachsender Bürokratie. Der mit der Bepreisung verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfacht werden.

Außerdem fordert der Bundesrat, Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien deshalb vom nationalen CO₂-Preis auszunehmen. Sichergestellt werden muss nach Ansicht der Länder auch, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

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Grundlegende Reform gefordert

Darüber hinaus bekräftigen die Länder ihre Forderung nach einer Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben. Um die Klimaschutzziele besser zu erreichen, müsse das derzeitige System grundlegend überarbeitet werden.

Ähnlich wie in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren die Länder erneut, dass die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets auf die Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Sie wiederholen ihre Forderung, dass die Bundesregierung zeitnah Gespräche aufnimmt, um die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu klären.

CO₂-Preis startet mit zehn Euro

Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie den CO₂-Preis. Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Text: / handwerksblatt.de