Aus Sicht des Handwerks lässt die Bundesregierung mit dem Beschluss ein weiteres Mal die Chance liegen, "den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben".

Aus Sicht des Handwerks lässt die Bundesregierung mit dem Beschluss ein weiteres Mal die Chance liegen, "den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben". (Foto: © sergeyback/123RF.com)

Vorlesen:

Bundeskabinett beschließt Ergänzungen für das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Das Handwerk sieht darin keinen Fortschritt und fordert wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung hat eine von dem Bundesjustizminister der Justiz Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verabschiedet. Sie enthält Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das BEG IV.

FormulierungshilfeDie Formulierungshilfe für den Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für das BEG IV finden Sie hier.Mit den Ergänzungen will die Regierung die Wirtschaft um rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr Erfüllungsaufwand entlasten. Außerdem soll die vorgeschlagene Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Entlastungseffekte von rund 30 Millionen Euro jährlich haben, die aus methodischen Gründen nicht über das Instrument des Erfüllungsaufwands abgebildet werden können.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: 

  • Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz und in Bezug auf Befristungen der Regelaltersgrenze: Künftig sollen Arbeitgeber auch in Textform, also per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, müssen Arbeitgeber die Informationen auf Papier übersenden. Diese Änderung erlaubt es Unternehmen, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. Nur in Wirtschaftsbereichen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind, bleibt es beim verpflichtenden Nachweis in Papierform.
  • Mit einer weiteren Neuerung werden börsennotierte Gesellschaften im Rahmen der Vorbereitung ihrer Hauptversammlung entlastet: Wenn in der Hauptversammlung vergütungsbezogene Beschlüsse gefasst werden sollen, müssen die Unternehmen nach geltendem Recht die vollständigen Unterlagen zu diesen Beschlussgegenständen im Bundesanzeiger bekannt machen. Künftig soll es genügen, diese Unterlagen den Aktionären über die Internetseite des Unternehmens zugänglich zu machen. Das führt in der Praxis zu erheblichen Erleichterungen, ohne dass damit ein Informationsdefizit für die Aktionäre verbunden ist.
  • Anmeldung von Betriebsstätten: Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich nicht mehr bei ihrer bisherigen Behörde ab- und bei der neuen Behörde anmelden müssen. Künftig soll die Anmeldung bei der neuen Behörde genügen.

"Klar ist: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Unser Meseberger Bürokratieabbauprogramm mit einem Entlastungsvolumen von drei Milliarden pro Jahr sollte auch für den nötigen Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene eine Blaupause sein. Denn auch in Brüssel braucht es eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume", erklärt Buschmann.

Aus Sicht des Handwerks lässt die Bundesregierung mit dem Beschluss ein weiteres Mal die Chance liegen, "den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben". "Es ist sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthält und die Gelegenheit verpasst wurde, Praxis-Checks zu verankern", sagt Holger Schwannecke.

Das könnte Sie auch interessieren:

Handwerk fordert wirkungsvollere Maßnahmen

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks weist darauf hin, dass es zwar richtig sei, die Textform für Arbeitsverträge zu ermöglichen, es aber "vollkommen unverständlich" sei, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten werde.

Schwannecke fordert den Bundestag auf, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen. "Denn die Belastung durch Nachweise, Dokumentationen und Berichtspflichten erweist sich immer mehr als gefährlicher Wettbewerbsnachteil für Handwerkerinnen und Handwerker."

Jährliches Entlastungsgesetz etablieren

Es sei deswegen "dringend notwendig", Handwerksbetriebe einerseits spürbar zu entlasten und auf der anderen Seite die Neubelastung zu reduzieren. "Bürokratieabbau muss dauerhaft mitgedacht und vorangetrieben werden. Dafür sollte ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz fest etabliert werden, damit die Regierung immer aufs Neue aufgefordert ist, ernst beim Bürokratieabbau zu machen."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: