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Neuer Zuschuss für E-Mobilität: Fördertopf ist ausgeschöpft

Aus die Maus: Der Fördertopf für neuen Zuschuss des Bundes zu E-Mobilität war nach nur einem Tag leer. Aktuell kann man keinen Zuschuss für den Kauf und den Anschluss einer Ladestation bei der KfW mehr beantragen.

Ab dem 26. September 2023 konnten Eigentümer und Eigentümerinnen von bestehenden und selbst genutzten Wohngebäuden den Antrag auf die neue KfW-Förderung "Solarstrom für Elektro­autos" stellen (KfW-Programm 442). Der Ansturm auf das Programm war so groß, dass die Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereits am Abend ausgeschöpft waren.  Es sind vorerst keine neuen Anträge mehr möglich - es galt das "Windhundprinzip" (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Sobald weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, will die KfW darüber informieren. Voraussichtlich stehen weitere 200 Millionen Euro für neue Anträge zur Verfügung.

Was wird gefördert?

"Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge bewilligt - trotz zwischenzeitlicher technischer Verzögerungen", so die staatliche Förderbank KfW. Wer seinen Antrag schon gestellt hat, alle Förder­voraus­setzungen erfüllt und eine Zu­sage erhalten hat, werde den Zuschuss erhalten, versichert die KfW. Gefördert werden die Ladestation, eine neue Photovoltaikanlage und ein Batteriespeicher.  Um die Förderung zu bekommen, muss man alle drei Technologien zusammen und neu kaufen. Den Anschluss muss ein Fachbetrieb - also Beispiel ein Betrieb des Elektrohandwerks - vornehmen.

Es handelt sich um einen Zuschuss, der bis zu 10.200 Euro betragen kann. Mieterinnen und Mieter gehen allerdings leer aus, auch Vermieter können den Zuschuss nicht für die Mietwohnung beantragen - ebenfalls nicht gedacht ist er für Ferienwohnungen oder Neubauten

Details zur Förderung:

Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro. Bidirektional bedeutet, dass der Strom über die Wallbox in zwei Richtungen fließen kann: Vom Haus ins Fahrzeug und auch wieder zurück ins Haus.

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  • Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

    •  der Kauf einer neuen Lade­station (zum Beispiel eine Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
    •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
    •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
    •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
    •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen.
  • Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; "BEV") vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
  • Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Die Förderung gibt es nicht für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

 Quelle: KfW

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Text: / handwerksblatt.de

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