Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Daher gilt, sich schon rechtzeitig über Anforderungen und Hintergründe zu informieren.

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Daher gilt, sich schon rechtzeitig über Anforderungen und Hintergründe zu informieren. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Online: Anforderungen der E-Rechnung

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht. Die Handwerkskammer informiert über die Hintergründe und Anforderungen.

Am Donnerstag, 12. Dezember, lädt die Handwerkskammer Münster Handwerksbetriebe von 17 bis 18.30 Uhr zur Online-Veranstaltung "Elektronische Rechnung: ZUGFeRD, XRechnung und Co. kennen und können" ein. 

Ab dem 1.Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland stufenweise verpflichtend. Das betrifft auch Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. In Zusammenarbeit mit der DATEV eG wird die Handwerkskammer Münster über die gesetzlichen Anforderungen an E-Rechnungen informieren und aufzeigen, wie sie optimal digital verarbeitet werden können. Anhand von Beispielen werden die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erklärt.

 

 

Hintergrund: Veranstaltung zur E-RechnungHier gibt es weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung. 

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Text: / handwerksblatt.de

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