Wer sich zum Beispiel zum Dachdeckermeister fortbilden möchte, soll ab 2025 mit dem geänderten Aufstiegs-BAföG noch besser unterstützt werden.

Wer sich zum Beispiel zum Dachdeckermeister fortbilden möchte, soll ab 2025 mit dem geänderten Aufstiegs-BAföG noch besser unterstützt werden. (Foto: © ZVDH)

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Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für Meisterausbildung

Mehr Geld für angehende Meister oder Techniker: Mit einer Reform des Aufstiegs-BAföG sollen die Förderbeträge und der Darlehenserlass ab 2025 steigen. Der ZDH sieht trotzdem noch Förderlücken.

Angehende Handwerksmeister oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirte oder staatlich geprüfte Erzieher sollen ab 2025 finanziell besser unterstützt werden. Die Bundesregierung hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen.

Seit 1996 gibt es das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Meister-BAföG. Dies ist die inzwischen fünfte Novelle. Die letzte erfolgte im August 2020. Anspruch darauf haben alle, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. Beispielsweise auf die Meisterprüfung im Handwerk. Insgesamt rund 700 Fortbildungsabschlüsse werden heute unterstützt. Der Antrag kann online erfolgen in dem Bundesland, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin wohnt.

Das sieht der Gesetzentwurf für 2025 vor:

Förderung: Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben. Es handelt sich zur Hälfte um einen Zuschuss und zur anderen Hälfte um ein zinsgünstiges Darlehen. 

Darlehenserlass: Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

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Materialkosten: Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird verdoppelt: 4.000 Euro statt 2.000 Euro gibt es maximal für die Materialkosten. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt.

Arbeitgeberzuschuss: Wenn Arbeitgeber sich an den Kosten der Fortbildungsmaßnahme mit Zuschüssen beteiligen, werden diese bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

Alleinerziehende: Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.

Die Förderung wird wie bisher teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Unterstützung gibt es unabhängig von der Höhe des Einkommens und/oder des Vermögens der Teilnehmenden. Unerheblich ist ebenfalls, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang handelt.

Mit der Reform will die Bundesregierung "die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken", heißt es. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. 

Hinweis Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG sollte früh gestellt werden, denn die Bewilligungsstellen in den Ländern brauchen unterschiedlich lange, teilweise sogar mehrere Monate, für die Bearbeitung. 

ZDH kritisiert: Keine echte Gleichwertigkeit

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält die Reform für eine eine "wichtige bildungspolitische Initiative, um Fortbildung zu entlasten". Trotzdem habe man sich mehr davon erhofft. 

"Um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk spürbar zu stärken, muss die Bundesregierung die Herstellung echter Gleichwertigkeit wesentlich stringenter verfolgen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Förderlücken müssten jetzt geschlossen werden. "Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssen stärker von Fortbildungskosten entlastet werden, beispielsweise bei den Materialien, mit denen in den Meisterkursen während der Lehrgänge gearbeitet wird." 

Auch DGB und DIHK fordern Verbesserungen

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist nicht zufrieden. "Für Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln möchten, ist das eine Enttäuschung auf ganzer Linie", so Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Sie fordert die Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Nacharbeitung des Gesetzentwurfs für das Aufstiegs-BAföG auf. Nach Auffassung des DGB sollten mehrere Fortbildungen gefördert werden können. 

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hofft ebenfalls auf Verbesserungen der Gesetzesnovelle. Vor allem fordert DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Einführung einer zweiten Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe.

Zudem werde ein verbessertes Aufstiegs-BAföG "am Ende in der Praxis nur dann ein echter Erfolg, wenn das Antragsverfahren deutlich kürzer und einfacher wird", so Dercks. "Das gelingt am besten über eine konsequente Digitalisierung."

190.100 Geförderte im im Jahr 2023Im Jahr 2023 haben 190.100 Personen in Deutschland Aufstiegs-BAföG erhalten. 63 Prozent der Geförderten machten eine Vollzeit- und 37 Prozent eine Teilzeitfortbildung. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die Zahl der Geförderten damit leicht um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stand 2023 eine Fördersumme von 1.064 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 3,6 Prozent mehr als 2022. 

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Text: / handwerksblatt.de

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