Maurermeister Oliver Groß-Bölting (l.) nimmt am ersten Basislehrgang für den Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker teil, neben ihm Dozent Oliver Silge

Maurermeister Oliver Groß-Bölting (l.) nimmt am ersten Basislehrgang für den Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker teil, neben ihm Dozent Oliver Silge (Foto: © Jan-Philipp Jenke)

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HBZ-Lehrgang für Berechtigung zu Bauvorlagen

Eine Premiere startet am Montag, 26. August, im Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ) Münster.

Im HBZ Münster findet am Montag, 26. August, erstmals der Basislehrgang für den Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker statt. Dozent Oliver Silge erklärt, was sich dahinter verbirgt. Und Maurermeister Oliver Groß-Bölting verrät, warum er sich für die Teilnahme entschieden hat. Was ist überhaupt eine Bauvorlageberechtigung? "Es geht ums Planungsrecht", sagt Oliver Silge. Wer ein Haus bauen möchte, muss eine Baugenehmigung erwirken, die dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht entspricht. "Handwerker können mit dem Kurs das Recht bekommen, beim Bauamt einen Bauantrag einzureichen", führt der Dozent aus.  Die Vorteile liegen für Oliver Silge auf der Hand. Für den Handwerker sei es eine zusätzliche Leistung, die man dem Kunden anbieten kann. Für Angestellte sei dies häufig mit mehr Gehalt verbunden. "Alles in allem macht die Bauvorlageberechtigung Abläufe schneller und effizienter, da Schnittstellen wegfallen. Für den Kunden spart das Zeit und Geld", betont er. 

Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat zum Jahresbeginn eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister bestimmter Gewerke eingeführt. "Eingeschränkt heißt, dass es um kleine Baumaßnahmen geht", weiß Oliver Silge. Zu den Voraussetzungen für eine Eintragung in das Verzeichnis der Berechtigten, das die Ingenieurkammer NRW führt, gehört eine Weiterbildung beziehungsweise regelmäßige Fortbildung. Dies soll durch eine zuständige Stelle überprüft werden. Das HBZ hat den Basislehrgang als Einstiegsqualifikation für die Erteilung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach dem Rahmenplan der Ingenieurkammer Bau entwickelt, so Oliver Silge. Er richtet sich an Maurer- und Betonbauermeister sowie Zimmerermeister und an Personen, die nach der Handwerksordnung gleichgestellt sind. Als Voraussetzung muss man fünf Jahre als Meister gearbeitet und fünf Bauprojekte auf Baustellen geleitet haben. 

Angebot passt genau zum Betrieb

Maurermeister Oliver Groß-Bölting hat sich ganz bewusst für die Zusatz-Quali entschieden. Er arbeitet im väterlichen Betrieb. "Das Angebot des HBZ passt inhaltlich genau zur Situation im Zwölf-Mann-Unternehmen meines Vaters. Wir arbeiten viel an kleinen Bauvorhaben, Bauen im Bestand sowie An- und Umbauten." Mit 80 Stunden in zwei Wochen besucht er den Vollzeitkurs. "Das passt in meine aktuelle Lebenssituation rein", so Oliver Groß-Bölting. Im Frühjahr folgt überdies ein Teilzeitangebot, das dann an den Wochenenden stattfindet. Inhaltlich geht es um öffentliches und zivilrechtliches Bau- und Planungsrecht, Wirtschaftlichkeit, bautechnische Nachweise sowie Entwurf und Gestaltung. "Wir wollen vermitteln, welche Verantwortung der Handwerker übernimmt. Daher ist der rechtliche Rahmen wichtig, damit er diese auch einschätzen kann", klärt Dozent Oliver Silge auf. 

Bei so vielen rechtlichen Fragen, droht da der Stoff nicht langweilig zu werden? Oliver Silge sagt, dass das Thema unumgänglich ist. Aber: "Die Grenze des erlaubten bei der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung ist die Gebäudeklasse II. Das ist die Dimension einer Doppelhaushälfte. Das ist gut fassbar – kein Sonderbaurecht." Anschließend ist der jährliche Besuch eines Tageskurses verpflichtend, um aktuelle Neuheiten beim Thema Recht aufzufrischen. Das muss dann bei der Ingenieurkammer Bau nachgewiesen werden. 

 

Hintergrund: LehrgangWeitere Informationen und Termine gibt es online hier. 

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Text: / handwerksblatt.de

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