Stipendium für Gründer in Rheinland-Pfalz: Bis 15. März bewerben
Finanzspritze für Gründerinnen und Gründer in Rheinland-Pfalz: Die Bewerbungsfrist für das Gründungsstipendium Start.in.RLP läuft bis 15. März 2025. Es gibt bis zu 12.000 Euro.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special GründerNavi – für Gründer und junge Unternehmen
Bis 1.000 Euro monatlich für ein ganzes Jahr. So hoch ist das Stipendium "Start.in.RLP – das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz", das das Land auch 2025 an Gründerinnen und Gründer vergibt. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 15. März 2025.
"Wir fördern mit dem Programm nicht nur die Start-Ups von morgen, sondern stärken auch die Innovationskraft unseres gesamten Landes", sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Besonderen Fokus werde auf die Innovations- und Wachstumsorientierung der Geschäftsmodelle gelegt.
Stipendiaten aus dem Handwerk: Innovative Handwerkerinnen und Handwerker haben gute Chancen auf das Stipendium, wie zum Beispiel 2024 die Tischler Jens Preugschat und Sebastian Marx, 2023 Alissa Horsch von "Die mobile HOLZOFENbäckerin" und 2022 die Mainzer Friseurin Annabelle Krukow.
Coachings und Netzwerktreffen für die Stipendiaten
Mit dem Gründungsstipendium RLP, das in der frühen Phase der Gründung greift, soll ermöglicht werden, Gründungsvorhaben marktfähig zu machen. Die Gründerinnen und Gründer werden nicht nur finanziell mit bis zu 12.000 Euro für ein Jahr unterstützt, sondern auch mit Coaching und Netzwerken begleitet.
Die Antragsunterlagen erhalten die Gründerinnen und Gründer bei den akkreditierten Netzwerken, darunter die vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden Mitte Mai 2025 nach den Jurysitzungen bekannt gegeben.
Infos und BewerbungInformationen zum Stipendium gibt es auf https://gruenden.rlp.de/startinrlp/. Dort sind auch die akkreditierten Gründungsnetzwerke als erste Anlaufstelle für die Gründenden zu finden.
Die wichtigsten Fördervoraussetzungen:
- Angenommen werden nur Anträge von Gründerinnen und Gründern, die nicht anderweitig unternehmerisch tätig sind.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Gefördert werden können ausschließlich gewerblich Gründende mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz.
- Gründende, deren Gründung noch in Planung ist, müssen ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
- Das Gründungsstipendium kann nicht zeitgleich mit SGB-Leistungen oder anderen Förderungen, die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen, gewährt werden.
- Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche sind zulässig.
- Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss ins Gewerberegister (Gewerbeschein) oder Handelsregister (HRA) eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
- Besonderer Fokus wird auf den Innovationsgehalt, die Wachstumsorientierung sowie den Beschäftigungseffekt der Gründungen gelegt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben