Steuerpolitisch bleibe die Corona-Unterstützung unserer Betriebe deutlich unter dem, was angemessen wäre, sagt Hans Peter Wollseifer.

Steuerpolitisch bleibe die Corona-Unterstützung unserer Betriebe deutlich unter dem, was angemessen wäre, sagt Hans Peter Wollseifer. (Foto: © gajus/123RF.com)

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Handwerk ist enttäuscht vom Corona-Steuerhilfegesetz

Der ZDH kritisiert das jetzt vom Bundestag beschlossene dritte Corona-Steuerhilfegesetz. Die Unterstützung für die Betriebe bleibe deutlich unter dem, was möglich wäre.

Der Bundestag hat das dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Steuerliche Entlastungen sollen Familien, Gaststätten, Betrieben und Selbstständigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie helfen. Zu den Maßnahmen gehört ein weiterer Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes jedes kindergeldberechtigte Kind.

Restaurants sollen mit einem weiterhin ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen entlastet werden. Die Ermäßigung soll jetzt bis Ende 2022 gelten, ursprünglich sollte die Regelung in diesem Sommer auslaufen.

Höherer Verlustrücktrag möglich

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering

Unternehmen sollen von der Anhebung des Höchstbetrages beim Verlustrücktrag profitieren. Geplant ist eine Erhöhung von fünf auf zehn Millionen Euro ür die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021. Bei Zusammenveranlagung steigt der Betrag von zehn auf 20 Millionen Euro.

Dem Handwerk gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Steuerpolitisch bleibe die Corona-Unterstützung unserer Betriebe deutlich unter dem, was angemessen wäre, sagt Hans Peter Wollseifer. Zwar sei die Anhebung des Höchstbetrages beim Verlustrücktrag richtig, sie greife allerdings deutlich zu kurz, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Verlustrücktrag ausweiten

"Um Insolvenzen an sich gesunder Betriebe wegen Lockdown-verursachter Illiquidität und Überschuldung in größerem Umfang zu verhindern, muss der Verlustrücktrag zeitlich deutlich ausgeweitet werden. Dass sich das Bundesfinanzministerium hier bis zuletzt quer gestellt und das verhindert hat, ist völlig unverständlich und schadet unseren Betrieben und der Wirtschaft insgesamt."

Wollseifer vermutet, dass die im vergangenen Jahr erlittenen Verluste oft deutlich höher als die Gewinne des Jahres 2019 ausfallen. "Um unseren Betrieben einen größtmöglichen Rücktrag ihrer krisenbedingten Verluste zu ermöglichen, muss ein Verlustrücktrag in mehr als einem Veranlagungszeitraum ermöglicht werden", fordert der Handwerkspräsident.

Erbschaftsteuerlichen Regelungen anpassen

Auch die erbschaftsteuerlichen Regelungen müsse so angepasst werden, dass fortgeführten Betrieben in Pandemiezeiten nicht auch noch Steuernachzahlungen für die Fälle drohen, dass sie unverschuldet wegen Schließungen, eingeschränkter Geschäftsmöglichkeiten oder der Nutzung von Kurzarbeitergeld die Lohnsumme nicht erreichen, die notwendig ist, um von der Erbschaft- oder Schenkungssteuer verschont zu werden.

Text: / handwerksblatt.de

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