Coronaschutz: ZDH fordert größtmögliche Planbarkeit
Die Bundesregierung hat einen neuen Rechtsrahmen für Coronaschutzmaßnahmen ab Ende September beschlossen. Das Handwerk begrüßt das, erhofft sich aber auch eine konkretere Ausarbeitung der Regeln während des Gesetzgebungsprozesses.
Die Bundesregierung rechnet spätestens ab Herbst mit steigenden Zahlen der Corona-Infektionen. Deswegen hat das Kabinett jetzt eine Formulierungshilfe des Bundesgesundheits- und des Bundesjustizministeriums zum sogenannten Covid-19-Schutzgesetz beschlossen. Sie enthält in erster Linie Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Die Koalitionsfraktionen sollen auf Basis dieses Vorschlags einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz für Schutzmaßnahmen sind bis zum 23. September befristet. Sie werden durch Anschlussregelungen abgelöst, die ab dem 1. Oktober bis zum 7. April des nächsten Jahres gelten sollen. Die Regierung will im Falle eines Anstiegs der Corona-Fälle im Herbst und Winter handlungsfähig bleiben.
Maskenpflicht als zentrales Instrument
Dabei geht es einerseits um bundesweite Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Auf Landesebene sollen "weitergehende Regelungen" möglich sein.um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Hier geht es etwa um eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants. Wer hier über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein – gegebenenfalls auch Personen, die frisch geimpft oder genesen sind.
Handwerk fordert Nachschärfungen
Auch können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kitas sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben. Zusätzlich können die Länder bei einer vom Landesparlament festgestellten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich erlassen.
Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchueringDas Handwerk begrüßt, dass sich der Gesetzgeber frühzeitig mit dem Coronaschutz beschäftigt, um auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein. "Es wird jedoch im Gesetzgebungsprozess noch weiterer Konkretisierungen und Klarstellungen bedürfen, um unseren Betrieben die größtmögliche Planbarkeit bei gleichzeitigem Coronaschutz von Beschäftigten und Kundschaft zu verschaffen", erklärt Holger Schwannecke.
Lockdowns vermeiden
Entscheidend sei es, betriebliche Einschränkungen und komplette Lockdowns und Betriebsschließungen unbedingt zu vermeiden. "Dazu darf es nicht mehr kommen, denn das würden viele Handwerksbetriebe schlicht nicht überleben", ", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Zudem dürfe die vorgesehene Unterscheidung zwischen bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen und länderspezifischen Regelungen keinesfalls zu einem länderspezifischen Flickenteppich an Regelungen führen, weil das für Betriebe, die über Ländergrenzen hinweg tätig sind, enorme bürokratische und organisatorische Belastungen bedeutet.
Entlastungen statt Belastungen
Gesundheitsschutz sei immer auch Betriebeschutz – die Anordnung von möglichen Schutzmaßnahmen müsse stets sorgfältig abgewogen werden. "Unsere Betriebe sind durch die multiplen Krisen bereits enorm belastet. Daher muss die Leitlinie von Politik sein: Entlastungen statt neuer Belastungen.
Die Handwerksbetriebe hätten in den vergangenen zwei Coronawintern bewiesen, dass sie funktionierende Hygienekonzepte haben und verantwortungsvoll mit dem Pandemiegeschehen umgehen. Es brauche daher weder eine Neuauflage der Homeoffice- noch der Testangebotspflicht.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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