Corona-Hilfen: Handwerk fordert Anpassung der Zugangsvoraussetzungen
Das Handwerk in Baden-Württemberg übt Kritik an den Zugangsvoraussetzungen zu den Corona-Hilfen. Viele Betriebe seien durch den Lockdown betroffen, könnten aber keine Hilfsgelder in Anspruch nehmen.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) fordert von der Politik, die Zugangsvoraussetzungen für Corona-Hilfen anzupassen. Zu viele Betriebe seien vom Lockdown betroffen, hätten aber keine Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten.
Dem BWHT zufolge haben etwa 45.000 Handwerksunternehmen direkt oder mittelbar mit den Folgen des Lockdowns und teils dramatischen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Das sei jeder dritte Betrieb im Land. "Für unsere Betriebe war die Lockdown-Verlängerung ein sehr schwieriger und harter Start ins neue Jahr", sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Insolvenz droht
Besonders die mittelbar betroffenen Unternehmen fielen häufig durch "jedes Unterstützungsraster – jenseits von Kurzarbeitszuschüssen und Steuerstundungen". Diesen Unternehmen drohe die Zahlungsunfähigkeit, sollten sie keinen Zugang zur die Überbrückungshilfe III bekommen. Dies dürfe nicht daran scheitern, dass systematisch weiterhin auf einen Monatsbezug abgestellt wird.
Reichhold: "Daher fordern wir die Umstellung von einer monatlichen auf eine wöchentliche Betrachtungsweise. Außerdem müssen die Hilfen endlich schneller ausgezahlt werden, eine Liqiditätssicherung ist durch den schleppenden Zahlungsverlauf kaum möglich. Eine Dezemberhilfe, für deren vollständige Auszahlung jetzt noch kein Zeitplan vorliegt, verdient ihren Namen nicht.“
Praxistaugliche Lösungen gefordert
Außerdem würden die von den Bundesministerien veröffentlichten Frage-und-Antwort-Kataloge mit jeder Überarbeitung unverständlicher. Der Auslegungsspielraum werde dabei immer größer, so Reichhold. "Dabei widersprechen sie teilweise sogar den Beschlusstexten der Abstimmungen zwischen Kanzlerin und den Ministerpräsidenten. Hier müssen praxistaugliche Lösungen her, für die auch Wirtschaftsvertreter eingebunden werden müssen.“
Problematisch auf Landesebene: Betriebe, die im ersten Lockdown im Frühjahr Zuschüsse oder Kredite in Anspruch genommen haben, können jetzt durch den zweiten Lockdown die Rückzahlungen nicht leisten. "Die L-Bank muss hier Stundungen ermöglichen, das Wirtschaftsministerium entsprechend auf die Bank einwirken“, fordert Reichhold.
Quelle: BWHT
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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