Viele Corona-Regeln soll entfallen, die Maskepflicht soll aber zunächst bestehen bleiben.

Viele Corona-Regeln soll entfallen, die Maskepflicht soll aber zunächst bestehen bleiben. (Foto: © gioiak2/123RF.com)

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Corona: Bund und Länder beschließen Öffnungsfahrplan

Handwerkspolitik

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder sind sich einig, die Corona-Beschränkungen bis zum 20. März stufenweise aufzuheben.

Nach einem weiteren Gipfelgespräch des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder steht der Fahrplan für den stufenweisen Ausstieg aus den Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 20. März. Der Plan sieht drei Schritte zur Lockerung der Corona-Regeln vor.

Drei Öffnungsschritte

Schritt 1

Private Treffen sollen in den nächsten Tagen für Geimpfte und Genesene wieder ohne Einschränkungen möglich sein. Allerdings sollen die Kontaktbeschränkungen dann wieder greifen, sobald eine ungeimpfte Person am Treffen teilnimmt. Die 2G-Regel (geimpft und genesen) im Einzelhandel soll deutschlandweit entfallen, die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Schritt 2

Ab dem 4. März soll in der Gastronomie und in Hotels flächendeckend die 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet) gelten. Die 2G-Plus-Regelung (geimpft und getestet, genesen und getestet) soll für den Zugang in Diskotheken gelten. Für Großveranstaltungen sollen weniger strenge Beschränkungen gelten.

Schritt 3

Ab dem 20. März sollen Kontakt- und Zugangsbeschränkungen entfallen. Auch die Homeoffice-Pflicht wird auslaufen, Arbeitgeber können aber weiter Homeoffice anbieten. Das Tragen einer Maske soll über den 20. März hinaus in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen Pflicht bleiben.

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Überbrückungshilfen laufen weiter

BeschlussDen ausführlichen Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die aktuelle Corona-Lage die geplanten Maßnahmen zulässt. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse ist Sache der Bundesländer. Sie können in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.

Geplant ist auch, dass die Überbrückungshilfe IV für Betriebe bis Ende Juni dieses Jahres weiterlaufen soll. Das gilt ebenfalls für die Neustarthilfe für Soloselbständige. Dabei sollen die bisher gültigen Programmbedingungen fortgesetzt werden. Unternehmen, die wegen der Pandemie einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent verzeichnen, sollen diese Unterstützung erhalten. Die Regeln für das Kurzarbeitergeld hatte die Bundesregierung bereits verlängert.

Handwerk begrüßt Öffnungsplan

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris TrenkelHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel

Es sei gut, dass Bund und Ländern schrittweise Lockerungen planten, sagt Hans Peter Wollseifer. "Unseren Betrieben verschafft dieser Dreischritt der Öffnungen und der dann wegfallenden Einschränkungen die so wichtige Planbarkeit, die sie für ihre Geschäftstätigkeit brauchen", so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Für Branchen, die besonders von den Einschränkungen betroffen waren, wie die Lebensmittelgewerke oder das Kraftfahrzeuggewerbe, seien die Öffnungsperspektiven von essentieller Bedeutung. "Umso unverständlicher ist, dass die stark eingeschränkten personennahen Dienstleistungsgewerke wie Friseure und Kosmetiker in diesem Öffnungskonzept nicht berücksichtigt werden."

"Betriebe verdienen Vertrauen"

Der ZDH unterstütze den Ansatz von Bund und Ländern, für die Öffnungen auf verantwortungsvolles Verhalten zu setzen. Wollseifer: "Unsere Betriebe und ihre Beschäftigten verdienen dieses Vertrauen, setzen sie doch seit langem die erforderlichen hygienischen Auflagen um und zeigt die Handwerkerschaft überproportional hohe Impfbereitschaft."

Nun gelte es, die Betriebe möglichst widerstandsfähig gegenüber weiteren Infektionswellen zu machen. "Für die von bisherigen Beschränkungen besonders betroffenen Betriebe werden dafür weitere unterstützende Hilfen notwendig sein. Richtigerweise tragen Bund und Länder dem Rechnung, indem sie die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022, parallel dazu auch die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen sowie das Kurzarbeitergeld verlängern."

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Text: / handwerksblatt.de

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