Wohnungseigentümer können E-Autos und Ladestationen in einer Tiefgarage nicht verhindern.

Wohnungseigentümer können E-Autos und Ladestationen in einer Tiefgarage nicht verhindern. (Foto: © Lightpoet/123RF.com)

Vorlesen:

Elektroautos sind nicht brandgefährdeter als andere Fahrzeuge

Laut Deutschem Feuerwehrverband geht von Elektrofahrzeugen keine größere Brandgefahr aus als von Verbrennern. Auch fachmännisch installierte Ladeeinrichtungen können bedenkenlos betrieben werden – selbst in Tiefgaragen.

Zum Stichtag 1. Oktober 2022 gab es 840.600 zugelassene Elektroautos sowie rund 745.000 Plug-In-Hybrid-Pkw, berichtet die ARAG-Rechtsschutzversicherung. Und obwohl E-Fahrzeuge seit 2023 nur noch eingeschränkt staatlich gefördert werden, wächst ihre Anzahl laut Prognose bis 2030 auf über elf Millionen Fahrzeuge.

Jedes zugelassenen Kfz muss gesetzliche Anforderungen erfüllen. Tritt bei Elektroautos ein Defekt auf, wird der Stromfluss der Batterie sofort automatisch unterbunden. Daher geht laut Deutschem Feuerwehrverband von zertifizierten Elektrofahrzeugen keine größere Brandgefahr als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aus. Auch zertifizierte und fachmännisch installierte Ladeeinrichtungen könnten bedenkenlos – selbst in Tiefgaragen – betrieben werden. So kann etwa eine Eigentümerversammlung den Fahrern von Elektroautos die Nutzung nicht verbieten (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 4. Febraur 2022, Az. 92 C 2541/21).

Auch wenn die Brandgefahr von E-Autos nicht komplexer oder gefährlicher ist als der Brand herkömmlicher Kraftfahrzeuge, ist es nach Information des Deutschen Feuerwehrverbands  doch etwas schwieriger, ein brennendes Elektrofahrzeug zu löschen. Grundsätzlich können zwar auch E-Fahrzeuge von der Feuerwehr gelöscht werden, aber es wird mehr Wasser benötigt. Der Grund ist die Möglichkeit einer sogenannten Rückzündung der Lithium-Ionen-Batterie. Daher sollte es in Abschleppunternehmen immer auch eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme geben, empfiehlt die Feuerwehr..

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de