Betriebsführung | Februar 2009
Knapp sechs Jahre wurde die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Nun ist sie am 1. August in überarbeiteter Form wieder in Kraft getreten. Jetzt müssen Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche in einer Prüfung nachweisen, dass sie die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse auf dem Kasten haben. Worauf Ausbilder achten müssen.