Abgase auf Baustellen vermeiden
Benzinbetriebene Glättmaschinen lassen sich auch durch elektro- oder gasbetriebene ersetzen. Auf diese Weise können gesundheitsschädliche Abgase vermieden werden.
Der Einsatz benzinbetriebener Glättmaschinen in ganz oder teilweise umschlossenen Arbeitsbereichen ist grundsätzlich nicht zulässig, wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 25. Juli mitteilte. Immer wieder kommt es zu schweren Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Abgase. Erst jüngst musste in Karlsruhe gleich eine ganze Baukolonne in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Glättmaschinen werden im Industrie- und Wohnungsbau eingesetzt, um die Oberfläche von Beton, Estrich oder anderen Fußbodenbelägen zu bearbeiten. „Bei Glättmaschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysator ist die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) in der Luft am Arbeitsplatz so hoch, dass akute Vergiftungsgefahr besteht“, sagte Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Und weil CO farb- und geruchlos ist, nehmen die Menschen es nicht wahr. Daher führe der Einsatz benzinbetriebener Baumaschinen in Hallen und Räumen immer wieder zu Vergiftungen, in manchen Fällen mit Todesfolge.
CO verdrängt den Sauerstoff im Blut, da es sich mehr als 300mal stärker an die roten Blutkörperchen bindet als Sauerstoff. Der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert von CO liegt derzeit bei 35 Milligramm pro Kubikmeter. Wird eine Glättmaschine mit Benzinmotoren ohne Katalysator in einer geschlossenen Arbeitsumgebung eingesetzt, können die Werte aber auf bis zu 250-500 Milligramm pro Kubikmeter ansteigen. Bevor Maschinen erstmals verwendet werden, müssen die Unternehmen deshalb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wichtige Informationsquellen zu möglichen Einsatzbereichen und für die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sind dabei die Herstellerangaben. So ist im Regelfall der Einsatz benzinbetriebener Maschinen in geschlossenen Räumen schon laut der Betriebsanleitung der Hersteller verboten oder nur beim Einsatz von besonderen Maßnahmen erlaubt. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung müssen die Betriebe präventive Maßnahmen planen und auch arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Es gibt Alternativen, betont Frank Werner: „Sicher und sinnvoll sind elektrobetriebene Glättmaschinen im Wohnungsbau. Im Estrich- und Industriebodenbau sind gasbetriebene Maschinen von Vorteil. Das Mindeste sind Katalysatoren, wenn schon benzinbetriebene Glättmaschinen im Einsatz bleiben sollen, aber auch hier sind die Einsatzgrenzen sehr eng." Für den Neukauf von Glättmaschinen mit einem Katalysator oder wenn die Maschinen mit einem Katalysator nachgerüstet werden, kann durch die Mitgliedsunternehmen bei der BG BAU ein Zuschuss von bis zu 250 Euro beantragt werden. Die Anschaffung von gasbetriebenen Doppel-Glättmaschinen wird mit bis zu 500 Euro gefördert.
Hintergrund: Weitere Informationen zur Förderung gibt es online einzusehen.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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