Anmeldungen zu Prüfungen im Handwerk
Bis spätestens 7. Februar müssen die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Sommer 2025 bei der Handwerkskammer eingegangen sein.
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2025 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Sommerprüfungen 2025 zugelassen.
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Anmeldeschluss ist der 7. Februar 2025.
Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Hintergrund: PrüfungsaanmeldungProcedere Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-121 bei der Handwerkskammer angefordert werden.
Ausnahmen Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 7. Februar 2025 eingereicht werden.
Anschrift Handwerkskammer des Saarlandes, Prüfungswesen, Hohenzollernstr. 47-49, 66117 Saarbrücken
Hintergrund Weitere Informationen gibt es online hier.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben