(Foto: © sementsovalesia/123RF.com)

Vorlesen:

Inflationsprämie läuft zum Jahresende aus

Betriebsführung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende 2024 eine steuerfreie Sonderzahlung gewähren, wenn sie den Freibetrag von 3.000 Euro noch nicht ausgeschöpft haben: Die Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie endet am 31. Dezember.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis 31. Dezember 2024 eine freiwillige steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gewähren - die Inflationsausgleichsprämie oder Inflationsprämie. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Die Prämie, die im Oktober 2022 eingeführt wurde, kann auch in mehreren Teilbeträgen bis zu insgesamt 3.000 Euro gezahlt werden. Wenn Arbeitgeber also schon einen Teilbetrag gezahlt haben, haben sie jetzt noch die Möglichkeit, eine steuerfreie Sonderzahlung "nachzuschießen".

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist lediglich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird - also zum Beispiel nicht als Ersatz für das Weihnachtsgeld. Auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, Auszubildende oder befristet Beschäftigte können die Inflationsausgleichsprämie erhalten. Das Geld muss bis spätestens Ende des Jahres auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein (sogenanntes Zuflussprinzip).

FAQ zur Inflationsausgleichsprämie Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Diesen finden Sie hier 

Bürokratiearme Regelung

Die Nettoprämie war zum Inflationsausgleich gedacht. Arbeitgeber müssen deshalb bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form deutlich machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. Zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung. "Daraus sollte hervorgehen, dass die zusätzliche, steuerfreie Zahlung im Kontext der Preissteigerung steht", erklärt die Kanzlei Ecovis.

Das könnte Sie auch interessieren:

Steuerfreie Gehaltsextras Auch 2025 haben Arbeitgeber die Möglichkeit für steuerfreie Gehaltsextras: Vom Laptop bis zum E-Bike. Mehr dazu lesen Sie hier

Wichtig: Arbeitgeber zahlen die Prämie aus eigener Tasche, sie wird also den Firmen nicht erstattet. Wenn es keine tarifliche Regelung gibt, handelt es sich um eine freiwillige Zahlung der Unternehmen.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: