Illegale Konkurrenz: 3,3 Millionen Deutsche arbeiten schwarz
Schwarzarbeit bleibt eine massive Konkurrenz für ehrliche Unternehmen und schadet dem Staat: In Deutschland arbeiten mindestens 3,3 Millionen Menschen schwarz. Das zeigt eine neue IW-Studie.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
2024 haben mindestens 5,4 Prozent der Deutschen - rund 3,3 Millionen Frauen und Männer - zwischen 15 und 74 Jahren schwarzgearbeitet. Das zeigt eine neue IW-Studie. In früheren Befragungen waren es ähnlich viele. Die Schattenwirtschaft habe zwischen 2014 und 2024 rund zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgemacht, so das IW. Laut der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls entstand dem Staat im Jahr 2023 ein Schaden von 615 Millionen Euro. Die Dunkelziffer wird noch deutlich höher liegen.
Besonders häufig arbeiten junge Männer schwarz
Besonders Männer sind anfällig für den Betrug: Während 7,5 Prozent der Männer in den letzten zwölf Monaten am Fiskus vorbeigearbeitet haben, sind es 3,5 Prozent der Frauen. Auch beim Alter gibt es große Unterschiede: Elf Prozent der jüngeren Menschen (18 bis 34 Jahre) haben schwarzgearbeitet, bei den 35- bis 75-Jährigen sind es laut IW drei bis fünf Prozent.
"Neue Gesetze werden die Schwarzarbeit nicht reduzieren"
Im November hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung veröffentlicht, um die Behörden im Kampf gegen Schwarzarbeit zu stärken. "Neue Gesetze, Vorschriften und Kontrollen werden die Schwarzarbeit nicht reduzieren", findet Studienautor und IW-Verhaltensökonom Dominik Enste.
Die (nebenberufliche) Schwarzarbeit und die Zahl der nicht angemeldeten Haushaltshilfen würden sich mit mehr und besserer Kontrolle kaum bekämpfen lassen, sagt Enste. Schwarzarbeit sei auch deshalb so attraktiv, weil den Beschäftigten zu wenig Netto vom Brutto bleibe. Insbesondere Besserverdienende würden laut der IW-Studie schwarz arbeiten, weil sich der Betrug für sie besonders lohne und sich häufiger die Gelegenheit dazu ergebe.
Quelle: IW
Was ist eigentlich Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit leistet, wer aufgrund einer Dienst- oder Werkleistung
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Sozialleistungsempfänger seinen Mitteilungspflichten nicht nachkommt
- als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt.
Im Falle der sogenannten "unerlaubten Handwerksausübung" arbeitet auch "schwarz", wer als Erbringer einer Dienst- oder Werkleistung
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausübt, ohne damit in die Handwerksrolle eingetragen zu sein oder
- eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
- eine Dienst- oder Werkleistung in erheblichem Umfang in Auftrag gibt.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro für Schwarzarbeiter und Auftraggeber. Daneben können auch die erzielten Gewinne zusätzlich abgeschöpft werden.
Quelle: HWK Düsseldorf
Wo kann man Schwarzarbeit melden?
Jeder, der merkt, dass etwas faul ist, kann dazu beitragen, dass die illegalen oder halblegalen Machenschaften aufgedeckt und verfolgt werden. Zum Beispiel können durch (anonyme) Anzeigen in Verdachtsfällen Ermittlungen eingeleitet werden.
Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit kann man (auch anonym) bei allen Hauptzollämtern melden, bei der BG BAU oder den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Das geht schriftlich oder telefonisch. Bei der BG BAU gibt es zudem ein Online-Formular für das Melden von Verdachtsfällen auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Bündnisse gegen Schwarzarbeit
Die Arbeitgeberverbände besonders betroffener Branchen haben mit dem Bundesfinanz- und dem Bundesarbeitsministerium sowie den Gewerkschaften Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Unter anderem halten sie Merkblätter bereit, welche Unterlagen die FKS bei einer Vor-Ort-Kontrolle sehen möchte.
Bündnisse gegen Schwarzarbeit unter anderem mit Merkblättern gibt es aktuell
- in der Bau- und in der Fleischwirtschaft,
- in der Gebäudereinigung,
- im Maler- und Lackiererhandwerk,
- in der Textilreinigung/Textil Service,
- im Elektrohandwerk,
- im Gerüstbauer-Handwerk,
- im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie
- im Friseurhandwerk.
Die Branchen geben Merkblätter mit Checklisten für Arbeitgeber heraus, damit diese sich auf die Prüfung durch die FKS vorbereiten können.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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