Am 30. September müssen die Schlussrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen abgegeben worden sein.

Am 30. September müssen die Schlussrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen abgegeben worden sein. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Frist: Schlussrechnungen für Corona-Hilfen

Am 30. September endet die Frist für Unternehmen und Selbstständige zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen.

Am 30. September endet für Unternehmen und Selbstständige, die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Coronahilfen erhalten haben, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen. Um sicherzustellen, dass alle empfangenen Mittel korrekt verwendet wurden und um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, sind alle Begünstigten aufgefordert, ihre Schlussabrechnung rechtzeitig und vollständig einzureichen. Die Einreichung erfolgt dabei über einen prüfenden Dritten und ist ausschließlich über die digitale Antragsplattform des Bundes möglich.

Die Schlussabrechnung ist ein wichtiger und verbindlicher Schritt zur transparenten Nachverfolgung der Verwendung öffentlicher Gelder. Das saarländische Wirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unternehmen, die die Frist versäumen, riskieren, die erhaltenen Mittel vollständig zurückzahlen zu müssen.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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