Der Ärger der Betroffenen ist groß: Wer zum Beispiel eine Direktversicherung abgeschlossen hat, muss auch bei der Auszahlung Sozialversicherungs-Beiträge zahlen.

Der Ärger der Betroffenen ist groß: Wer zum Beispiel eine Direktversicherung abgeschlossen hat, muss auch bei der Auszahlung Sozialversicherungs-Beiträge zahlen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Ende der Doppelbelastung bei Betriebsrenten?

Der Bundesrat fordert, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten zu beenden. Die Bürger sollten bei der privaten Altersvorsorge unterstützt und nicht belastet werden.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am 12. April gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Rentner entlasten

Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.

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Betroffene wehren sich seit Jahren erfolglos dagegen, dass sie bei der Auszahlung ihrer Betriebsrente Sozialbeiträge zahlen müssen.  Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht der Bundesrat seine Forderung.

So geht es weiter: Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Gesetz von 2004 ändern

Hintergrund: Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung.

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Text: / handwerksblatt.de