Foto: © Alexander Weiß
HWK des Saarlandes | September 2024
Saarhandwerk begeistert auf dem St. Ingberter Marktplatz
Zum Tag des Handwerks am 19. September verwandelte sich der St. Ingberter Marktplatz in die größte Werkstatt des Saarlandes.
Welche Daten darf wer verarbeiten? Die DSGVO hat klare Vorgaben. (Foto: © aurielaki/123RF.com)
Vorlesen:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angedeutet, möglicherweise Änderungen am neuen Datenschutzrecht vorzunehmen, um Betriebe zu entlasten.
In letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel Medienberichten zufolge die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lockern. Sie reagiert damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden, unter anderem des Handwerks. Merkel sagte auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in Berlin, die bisher vorgesehene Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland lasse Probleme entstehen. „Manches ist wirklich eine Überforderung.“ In anderen Ländern, wie etwa Österreich, werde die EU-Vorschrift anders realisiert. Darüber werde sie nun noch einmal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer beraten.
Der ehemalige thüringische Innenminister Jörg Geibert hatte auf der CDU-Veranstaltung kritisiert, Handwerker und Vereine bekämen durch die Verordnung massive Schwierigkeiten, weil sie ohne Genehmigung der Betroffenen keine Daten mehr erfassen könnten. Merkel sagte, dass die Richtlinie nicht dazu führen dürfe, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Ab dem 25. Mai gilt die DSGVO auch in Deutschland. Das Regelwerk ist umstritten, etwa weil zahlreiche neue Dokumentationspflichten für Unternehmen eingeführt werden. Es herrscht außerdem Verunsicherung darüber, wie die neuen Vorschriften von den Aufsichtsbehörden angewendet werden.
Kommentar schreiben