Was sagt das Arbeitsrecht zu Kündigung und Krankheit? Ein Vortrag klärt auf.

Was sagt das Arbeitsrecht zu Kündigung und Krankheit? Ein Vortrag klärt auf. (Foto: © Maksim Kabakou/123RF.com)

Vorlesen:

Kündigung und Krankheit: Was sagt das Arbeitsrecht?

Die saarländischen UnternehmerFrauen im Handwerk e.V. bietet eine arbeitsrechtliche Veranstaltung zum Thema "Kündigung und Krankheit" an.

Der Landesverband der UnternehmerFrauen im Handwerk Saarland e.V. lädt alle Mitglieder und Interessierten zu seiner nächsten Infoveranstaltung am Montag, 28. Oktober um 18.30 Uhr in der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 – 49, 66117 Saarbrücken, Raum 3.08, Akademie des Handwerks, ein.

In seinem Vortrag "Kündigung und Krankheit – Was sagt das Arbeitsrecht?" erläutert Rechtsanwalt Martin Abegg, wie wichtig es ist, angesichts des Fachkräftemangels Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gute Verträge an den Betrieb zu binden. Auch sollten Kündigungen nicht nur ausgesprochen, sondern gut vorbereitet werden. Das Arbeitsverhältnis ist ähnlich emotional beladen wie das Familienrecht. Es gibt viele Fragen zum und über das Arbeitsrecht, die der Referent an diesem Abend beleuchtet.

 

Hintergrund: VeranstaltungHintergrund Wer an der Veranstaltung teilnehmen will, kann sich bis Donnerstag, den 26. Oktober 2024, entweder per E-Mail an anmeldung@ufh-saarland.de oder per Fax an 0681 54619 anmelden.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: