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HWK des Saarlandes | September 2025
Sicherheit mit "Buchführung kompakt"
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Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. (Foto: © altitudevisual/123RF.com)
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September 2025
Ende dieses Jahres sollte die europäische Entwaldungsverordnung in Kraft treten. Die EU-Kommission will den Anwendungsstart noch einmal um ein Jahr verschieben. Das sei ein "absolut notwendiger Schritt", sagt das Handwerk.
Nachdem der Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung bereits Ende 2024 um ein Jahr verschoben worden war, schlägt Umweltkommissarin Jessika Roswall nun einen erneuten Aufschub um ein Jahr vor. Die Verordnung sollte für große Unternehmen am 30. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und für kleine Betriebe am 30. Juni 2026.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Das Gesetz verlangt dafür eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette.
Die erneute Fristverlängerung sei ein "absolut notwendiger Schritt", sagt Holger Schwannecke. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert jetzt eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung, um sie praxistauglich zu machen. "Eine bloße Verschiebung reicht nicht, das lehrt die Erfahrung aus dem vergangenen Herbst."
Denn seitdem sei der Inhalt der Verordnung unverändert. Schwannecke: "Das darf sich nicht wiederholen, denn es bedeutet für die Betriebe eine weitere Verlängerung einer Phase ohne Planungssicherheit. Es muss sofort damit begonnen werden, die Verordnung in zwei entscheidenden Punkten anzupassen: Dokumentations- und Sorgfaltspflichten dürfen sich nur auf den Import von Produkten in den Binnenmarkt beziehen."
Für Null-Risiko-Zonen wie die EU, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfinde, müssten die Sorgfaltsanforderungen entfallen und Dokumentationslasten deutlich sinken. "Die jetzige Verordnung stellt kaum erfüllbare Anforderungen und nicht gerechtfertigte Belastungen an kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Der Nutzen für den Umwelt- und Waldschutz ist bestenfalls unklar."
Komplexität und Bürokratie der Verordnung stünden in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Ziel der Verordnung. Zudem habe sich auch das Europäische Parlament gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Risikoklassifizierung von Produktionsstaaten ausgesprochen. Die Betriebe könnten daher zu Recht erwarten, dass das EU-Parlament eine Neuverhandlung der Verordnung unterstützen würde.
Auch das Baugewerbe fordert Nachbesserungen: "Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen. Die Verordnung muss so angepasst werden, dass sie praktikabel umsetzbar ist und kleine wie mittlere Unternehmen nicht überfordert", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Die bisherigen Planungsunsicherheiten seien gravierend. Vielen kleinen und mittleren Betrieben drohten stark steigende bürokratische Belastungen, ohne dass ihnen klar sei, wie sie die neuen Anforderungen operativ und finanziell umsetzen sollen. Der ZDB fordert wie der ZDH die Beschränkung von Dokumentationspflichten und geringere Sorgfaltsanforderungen für Null-Risiko-Zonen.
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