Smart Meter werden Standard
Bis Ende 2032 sollen intelligente Stromzähler – auch Smart Meter genannt – flächendeckend zum Einsatz kommen und althergebrachte Stromzähler ersetzen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Weg frei für Smart Meter?!
Bis spätestens Ende 2032 sollen die intelligenten Stromzähler, die den Verbrauch automatisch an den Anbieter übertragen und Kunden den Überblick über den Stromverbrauch erleichtern, flächendeckend zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung will damit die Digitalisierung der Energiewende voranbringen. Der Bundestag hatte am 20. April 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung in der Energiewende (GNDEW) beschlossen. Am 12. Mai hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Mit Smart Metern soll das Stromnetz besser gesteuert werden, da die Betreiber genaue Informationen zu Zeitpunkt und genauem Ort bekommen können. Elektrizität hat zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Preise, was auf die schwankende Produktion von Wind- und Solarstrom reagiert. Durch Smart Meter werden auch dynamische Stromtarife ermöglicht, bei denen der Preis theoretisch alle 15 Minuten angepasst werden kann. Auf diese Weise können Haushalte Strom dann nutzen, wenn er besonders günstig ist. Ab dem Jahr 2025 müssen alle Versorger dynamische Stromtarife anbieten.
Haushalte sollen nicht mehr als 50 Euro zahlen
Der Einbau eines Smart Meters sollte für Haushalte in der Regel nicht mehr als 20 Euro kosten, während Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen bis zu 50 Euro zahlen können. Privathaushalte können von Smart Metern profitieren, da sie den Stromverbrauch transparent machen und Einsparungen ermöglichen. Laut dem Digitalverband Bitkom wird es in Zukunft möglich sein, den Stromverbrauch einfach per Smartphone-App abzulesen, ähnlich wie der Spritverbrauch bei Autos oder der Ladestand von Handys. Laut einer Umfrage des Verbands möchten 61 Prozent der Befragten digitale, vernetzte Strommessgeräte nutzen.
Das Wirtschaftsministerium hat angekündigt, dass bis zum Jahr 2030 die meisten Haushalte und Großverbraucher wie Unternehmen, Schulen und Schwimmbäder mit Smart Metern ausgestattet werden sollen. Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau der Smart Meter fest: Ab 2025 werden sie Pflicht für alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Keine Freigabe vom BSI mehr nötig
Künftig ist keine sogenannte BSI- Marktanalyse und -Markterklärung mehr nötig. Zuletzt war der ohnehin schon verzögerte Ausbau ins Stocken geraten, als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Mai 2022 eine Allgemeinverfügung zum verpflichtenden Einbau des Smart Meters zurückzogen hatte. Vorangegangen war im März 2021 eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG), dass die Markterklärung des BSI rechtswidrig war. In dem Rechtsstreit ging es vor allem um die Interoperabilität der vier Smart-Meter-Modelle, die das BSI bis 2020 zertifiziert hatte.
Nun wird ein "agiler Rollout" eingeführt. Dadurch kann sofort mit den bereits zertifizierten Geräten bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) gestartet werden. Das heißt, die zertifizierten Geräte können für die genannten Gruppen sofort eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können.
Hohe Anforderungen an den Datenschutz
Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Gesetz regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das BSI stellt dafür sogenannte Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking.
Einen Überblick zum Rollout finden Sie > hier. Den Gesetzentwurf zum GNDEW finden Sie > hier.
Was ist ein Smart Meter? Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler. Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Es ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen und die Erfassung und Verarbeitung des Stromverbrauchs nahezu in Echtzeit. Der Vorteil für Kunden: Im Idealfall kann man den Stromverbrauch, also etwa das Laden eines Elektroautos oder das Wäschewaschen, auf Uhrzeiten verlagern, in den der Strompreis niedrig und die Auslastung des Netzes gering ist.
Informationen für die ElektrohandwerkeDie Installation und Einbindung von Smart Metern in ein intelligentes Stromnetz gehört zu den wichtigen Geschäftsfeldern der e-handwerklichen Fachbetriebe, betont der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Informationen des ZVEH finden Sie > hierDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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