Kälteanlagenbauerhandwerk kritisiert Vorschlag zur F-Gase-Verordnung
Die Organisationen des Kälteanlagenbauerhandwerks nehmen Stellung zum Entwurf der EU-Kommission zur Neufassung der F-Gase-Verordnung und machen Verbesserungsvorschläge.
Die F-Gase-Verordnung regelt die industrielle Verwendung fluorierter Treibhausgase. Dazu hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Fassung vorgelegt. Dabei geht es um eine weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase, um die Klimaziele auf dem Weg zur anvisierten Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen. Etappenziel ist hier die Reduktion der Emissionen um 55 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 bis zum Jahr 2030. Zusätzlich geht es um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen zur Reduzierung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Das Kälteanlagenbauerhandwerk (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe, Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen / Baden-Württemberg) hat eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag abgegeben und macht darin verschiedene Verbesserungsvorschläge. "Die unterzeichnenden Branchenverbände des Kälteanlagenbauerhandwerks befürworten ausdrücklich alle Bemühungen, den weltweiten Treibhausgasausstoß nachhaltig zu reduzieren", heißt es in der Stellungnahme.
Einheitliche Regeln gefordert
Das Kälteanlagenbauerhandwerk kritisiert aber die uneinheitliche Anwendung der Betimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. "Um den politischen Willen zu realisieren, verstärkt Kältemittel mit sehr niedrigem GWP- Wert einzusetzen, ist es dringend erforderlich, bundesweit einheitliche Regelungen zu erlassen, die sicherstellen, dass die installierten Anlagen mit natürlichen Kältemitteln auch betrieben werden dürfen", so die Forderung. GWP steht hier für Global Warming Potential (Erderwärmungs- oder Treibhauspotenzial).
Lokale Regeln dürften den Betrieb von Kälteanlagen nicht aushebeln. "Sonst laufen wir Gefahr, dass Anlagen installiert werden, für die zum Beispiel der Brandschutzsachverständige in letzter Instanz die Inbetriebnahme verweigert." Damit könnten "massive Einschränkungen in die Investitionstätigkeit und den damit verbunden Wegfall von Arbeitsplätzen" einhergehen. Ein weiteres politisches Ziel, verstärkt Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden zu nutzen, bedinge auch, dass die Installation und der Betrieb von Anlagen mit brennbaren Kältemitteln in Gebäuden bundesweit einheitlich geregelt werden.
Bildungsstätten modernisieren
Eine weitere Forderung bezieht sich auf den bisher nicht regulierten Betrieb von mobilen Klimaanlagen, die nicht in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut sind, so etwa in Bussen, landwirtschirtschaftlichen Fahrzeugen oder Kränen. Hier gebe es keine Pflicht, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen oder Kältemittel mit einem niedrigen GWP zu verwenden. Auch sei die Sachkunde für diesen Bereich nicht hinreichend geregelt. Es sei unverständlich, warum stationäre Kälteanlagen höchsten Dichtheitsstandards unterliegen und mobile Anlagen nicht.
Da Kältemittel mit einem niedrigen GWP-Wert gefährlicher in der Handhabung seien und Fachkräfte dafür eine intensiven Schulung bräuchten. In der dualen Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik würden die erforderlichen vermittelt. "Die Schulungsstätten benötigen eine umfangreiche zusätzliche Ausstattung für eine fundierte praktische Ausbildung." Außerdem müsse die Schaffung einheitlicher Standards bei den Bildungseinrichtungen des Kälteanlagenbauerhandwerks verbleiben. Nur so könne sichergestellt werden, dass Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sicher, regelkonform und energieeffizient errichtet werden.
Weiterbetrieb bestehender Anlagen sichern
Für die langfristigen Investitionen, die mit mit der Herstellung und des Betriebs von Anlagen im Bereich der Kälte-, Klima- Wärmepumpentechnik verbunden sind, brauche es verlässliche Rahmenbedingungen. Der jetzt angestrebte schnellere Ausstieg gefährde das Funktionieren ganzer Wirtschaftsbereiche. "Würde der geplante Vorschlag umgesetzt und ab 2027 nur noch 10 Prozent und ab 2030 nur noch 5,1 Prozent der Kältemittelmenge zur Verfügung stehen, besteht eine große Gefahr für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen unter anderem in der kritischen Infrastruktur."
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben