Die steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro soll ähnlich der früheren Inflationsausgleichsprämie ausgestaltet sein.

Der Krisen-Bonus in Höhe von 1.000 Euro soll ähnlich der früheren Inflationsausgleichsprämie ausgestaltet sein. (Foto: © alfexe/123RF.com)

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1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber: Neue Entlastungsprämie

Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten bis Ende 2026 finanziell unterstützen können: Die Bundesregierung plant einen steuerfreien Krisen-Bonus in Höhe von 1.000 Euro. Handwerksverbände kritisieren das als "realitätsfern".

Zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Rekordinflation zu Beginn des Ukrainekriegs zumindest etwas abzufedern. Das steuerfreie Extra zum Gehalt durfte damals bis zu 3.000 Euro betragen.   

Nach ähnlichem Muster plant die Bundesregierung jetzt eine steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Das gab die schwarz-rote Koalition bekannt. Den Krisen-Bonus sollen Arbeitgeber bis Ende 2026 auf freiwilliger Basis auszahlen können. Die Firmen selbst sollen die Prämie von der Steuer absetzen können. 

Außerdem wird die Mineralölsteuer um 17 Cent pro Liter Benzin und Diesel gesenkt - vorerst für zwei Monate. Mehr dazu lesen Sie hier

Wirtschaft kritisiert: Kosten werden auf die Unternehmen abgeladen

Zentralverband des Deutschen Handwerks:

ZDH-Präsident Jörg Dittrich hat selbst ein Dachdeckerunternehmen Foto: © ZDH/Henning SchachtZDH-Präsident Jörg Dittrich hat selbst ein Dachdeckerunternehmen Foto: © ZDH/Henning Schacht

Angesichts der fragilen Wirtschaftslage und der angespannten Ertrags- und Liquiditätslage hält es der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für fraglich, dass viele Unternehmen in der Lage sind, diese Möglichkeit zu nutzen. Entsprechend fällt auch die Kritik aus: "Die Koalititionsentscheidung lädt den Entlastungsdruck bei den Betrieben und Unternehmen ab. Entsprechend dürfte sich der Erwartungsdruck der Beschäftigten gegen die Unternehmen richten." 

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Der Handwerksverband, der fast eine Millionen Betriebe vertritt, bedauert, dass wirksame Entlastungen für Unternehmen, etwa die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, nicht vorgesehen sind.

"Vor diesem Hintergrund kommt es umso mehr darauf an, dass die angekündigte Einkommensteuerreform auch gezielt zur Entlastung von Personenunternehmen beiträgt", betont Handwerkspräsident Jörg Dittrich.

Bundesvereinigung Bauwirtschaft:

Marcus Nachbauer ist Vorsitzender der Bundesvereinigung der Bauwirtschaft und leitet ein großes Gerüstbauunternehmen. Foto: © BVB Cornelis GollhardtMarcus Nachbauer ist Vorsitzender der Bundesvereinigung der Bauwirtschaft und leitet ein großes Gerüstbauunternehmen. Foto: © BVB Cornelis Gollhardt

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft , die das deutsche Bau- und Ausbauhandwerk vertritt, ist enttäuscht von den Ergebnissen der Koalitionsklausur. "Statt dringend benötigter Entlastungen für die Betriebe liefert die Bundesregierung das Gegenteil: Sie wälzt die Kosten ihrer Maßnahmen einseitig auf die Unternehmen ab", sagt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung. "Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte mag politisch gut klingen – wirtschaftlich ist sie für viele Betriebe realitätsfern."

Angesichts explodierender Material- und Rohstoffkosten würden zahlreiche Unternehmen längst an der Grenze der Wirtschaftlichkeit arbeiten. Die steigenden Insolvenzzahlen würden den Ernst der Lage zeigen. "Für viele Betriebe ist eine solche Prämie schlicht nicht finanzierbar. Es gilt ein einfacher Grundsatz: Verteilt werden kann nur, was zuvor erwirtschaftet wurde", betont Nachbauer.

Die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent sei zwar überfällig und ein richtiger Schritt. Doch sie komme spät und reiche bei weitem nicht aus. "Trotz dieser Maßnahme bleibt der wirtschaftliche Druck auf Verbraucher und Betriebe hoch."

Zentralverband des Dachdeckerhandwerks:

Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks Foto: © Photo-HerzmannUlrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks Foto: © Photo-Herzmann

Das Dachdeckerhandwerk unterstützt die Kritik der Bauwirtschaft und des ZDH: Die geplante Prämie wälze die Verantwortung für die Entlastung der Bürger einseitig auf die Unternehmen ab. Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx vom Zentralverband des Dachdeckerhandwerks betont: "Die Bundesregierung ignoriert die Realität: Viele Betriebe arbeiten bereits an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Statt kurzfristiger Maßnahmen brauchen wir langfristige Lösungen - von der Ausweitung des Energieangebots über den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien bis hin zu tragfähigen Sozialversicherungen."

Bundesverband Metall:

Maschinenbauunternehmer Willi Seiger ist Präsident des Bundesverbandes Metall Foto: © Bundesverband MetallMaschinenbauunternehmer Willi Seiger ist Präsident des Bundesverbandes Metall Foto: © Bundesverband Metall

Auch der Bundesverband Metall (BVM), der 30.000 Betriebe des Metallhandwerks vertritt, kritisiert die Prämie. BVM-Präsident Willi Seiger sagt: "Sie weckt Erwartungen bei den Mitarbeitenden, die viele Betriebe angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht erfüllen können. Kaum ein kleiner oder mittelständischer Betrieb im Metallhandwerk kann zurzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der ohnehin hohen Kostenstrukturen am Standort Deutschland zusätzlich Lohnkosten finanzieren. Bei einem Betrieb mit zum Beispiel 55 Mitarbeitenden fallen zusätzlich 55.000 Euro an, die durch die Einsparungen aus der reduzierten Spritsteuerreduzierung betrieblich nicht eingespart werden können." 

Die zusätzlichen Sonderzahlungen zur Entlastung der Mitarbeitenden seien richtig und wichtig, wenn sie durch die versprochenen Einsparungen im Bundeshaushalt finanziert würden. "Jetzt ist es wie immer, die gewählte politische Lösung führt zu Zusatzbelastung unserer mittelständischen Betriebe. "Sie entziehen den Unternehmen, die aufgrund von Transformationsprozessen unter enormen wirtschaftlichen Druck stehen Liquidität und schmälern die Erträge für wichtige Investitionen in notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen", so Seiger. Für Lohnverhandlungen seien die Tarifvertragspartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände zuständig und nicht die Politik. 

Die Senkung der Mineralölsteuer hingegen sei ein erster richtiger Schritt zur Entlastung der Betriebe.

Wie geht es weiter?

Voraussichtlich wird die neue Entlastungsprämie ähnlich wie die Inflationsausgleichsprämie angelegt sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen erst abwarten, bis der Bonus gesetzlich verankert ist. Für die Inflationsausgleichsprämie wurde damals das Einkommensteuergesetz (EStG) geändert beziehungsweise um einen Paragrafen ergänzt.

Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen soll die Tabaksteuer schon 2026 erhöht werden.

Zudem will die Koalition zum 1. Januar 2027 eine große Reform der Einkommenssteuer zur dauerhaften Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen umsetzen.

Wie funktionierte noch einmal die Inflationsausgleichsprämie?

Wie genau die Entlastungsprämie 2026 ausgestaltet sein soll, ist noch nicht bekannt. Aber sie soll nach dem Muster der Inflationsausgleichsprämie angelegt sein, das erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Pressekonferenz zu den geplanten Entlastungen. Beim Krisen-Bonus soll es sich wie zuvor beim Corona-Bonus um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handeln. 

Der Arbeitgeber konnte damals entscheiden, ob, wann und wieviel Prämie er überweist. Auch Teilzahlungen waren möglich und sollen wieder möglich sein. Schließlich ist es der Arbeitgeber, der den Bonus auf freiwilliger Basis zahlt. 

Unkompliziert ausgestaltet

Ausgestaltet war die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie unkompliziert. Begünstigt waren Bar- und Sachleistungen. Es genügte damals, dass der Arbeitgeber deutlich macht, dass diese Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. Zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung

Voraussetzung für die Steuerfreiheit war damals unbedingt, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Dies war nur dann der Fall,

  • wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird,
  • wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird,
  • die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
  • bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 Prozent) in Deutschland die Inflationsprämie. Der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person lag damals bei 2.680 Euro. 

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Text: / handwerksblatt.de

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