Berufsvalidierung: Tischlerhandwerk fordert Altersgrenze
Nach der ersten Lesung zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz im Bundestag fordert der TSD, mit dem Gesetz eine Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen.
Bei der ersten Lesung zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) im Bundestag befürworteten alle Fraktionen die Einführung einer gesetzlich geregelten Validierung von Berufserfahrung. Außerdem setzten sich Abgeordnete dafür ein, mit dem Gesetz auch eine Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen. Dies sei eine zentrale Forderung des Handwerks und dringend erforderlich, erklärt der Bundesverband Holz und Kunststoff (TSD).
"Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass sich alle Fraktionen in Fragen der dualen Ausbildung hinter die Fachexpertise des Handwerks gestellt haben, um nun die Einführung der Altersgrenze von 25 Jahren zu fordern", sagt TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg. Sie hofft, dass die Forderung nun im federführenden Bundesbildungsministerium Gehör findet. Ohne Altersgrenze und ohne den Tätigkeitsnachweis des 2,5-fachen der regulären Ausbildungszeit werde die Validierung zu einem Parallelsystem zur dualen Ausbildung, ergänzt TSD-Präsident Thomas Radermacher.
"Das Gesetz soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen und nicht unser in aller Welt hoch angesehenes Ausbildungssystem aushöhlen", sagt er. Der Tischlerverband stimmt zudem der Krititk der CDU/CSU-Fraktion an der sehr kurzen Frist bis zum geplanten Inkrafttreten des BVaDiG am 1. Januar 2025. Das Handwerk mache sich für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 stark. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss. "Bleibt zu hoffen, dass auch dort die Expertise des Handwerks und die Arbeit der Verbände ähnlich wirkungsvoll wahrgenommen werden, ebenso wie die weiteren Forderungen, die bislang noch nicht im Gesetzestext stehen", so Gamillscheg.
Quelle: TSD
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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