Berufsvalidierung: Bundesrat fordert Verbesserung im Sinne des Handwerks
Der Bundesrat fordert Änderungen an dem von der Bundesregierung geplanten Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz. Das Handwerk unterstützt die Forderungen.
Nachdem sich der Bundesrat mit dem Entwurf für das Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz beschäftigt hat, fordert es Verbesserungen von der Bundesregierung. Grundsätzlich unterstütze er das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber oberste Priorität bleiben, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Deswegen fordern die Länder Änderungen. Konkret geht es um die Einführung eines Mindestalters von 25 Jahren, um zum Validierungsverfahren zugelassen zu werden. "Andernfalls wäre die duale Ausbildung nicht mehr die reguläre Ausbildungsform. Dies hätte Auswirkungen auf Regelungen der Länder zur Schulbesuchspflicht. Wenn eine vollständige berufliche Qualifikation mit allen Konsequenzen außerhalb der dualen Ausbildung geschaffen werde, verkürzt dies faktisch die zwölfjährige Schulbesuchspflicht." Regelungen zur Schulbesuchspflicht fielen jedoch in die Kultushoheit der Länder.
Längere Berufserfahrung
Außerdem muss die für die Validierung nötige gesammelte Berufserfahrung nach Meinung des Bundesrates mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als vermeintlich einfacheren Weg zur Fachkraft entscheiden, besonders weil der zweite Lernort Berufsschule umgangen werden könnte. Berufsschulen leisteten jedoch einen erheblichen bildungspolitischen Beitrag, da die Schüler dort auch ihre Allgemeinbildung und berufsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen erweiterten.
Das Handwerk begrüßt den Vorschlag des Bundesrats: "Der Bundesrat hat ein deutliches Signal für den Vorrang der dualen Ausbildung für junge Menschen gegenüber einer Validierung von Berufserfahrung gesetzt, indem er ein gesetzliches Mindestalter von 25 Jahren für den Zugang zur Validierung von Berufserfahrung empfiehlt. Das Handwerk unterstützt diese Forderung ausdrücklich", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Unmissverständliches Bekenntnis
Eine duale Ausbildung sei der beste Weg, einen fachlich soliden Sockel für das künftige Berufsleben zu schaffen. "Nun ist die Bundesregierung eindringlich aufgerufen, ihren Entwurf zum Berufsvalidierungsgesetz in diesem Punkt nachzubessern. Ein derart unmissverständliches Bekenntnis auch des Bundes zur dualen Berufsausbildung als dem vorrangigen Bildungsweg für alle jungen Menschen ist von höchster Bedeutung für die Fachkräftesicherung im Handwerk."
Das Friseurhandwerk hatte sich sehr kritisch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert, deswegen begrüßt es die Vorschläge des Bundesrats. "Wir sind außerordentlich glücklich und sehen es als großen Erfolg, dass sich unser Engagement auf Ebene der Länder ausgezahlt hat und man sich unserer Sichtweise und Argumentation angeschlossen hat", sagtt Manuela Härtelt-Dören , Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks.
Weiterhin Bedenken
Der Verband allerdings weiterhin Nachbesserungsbedarf. "Neben der grundsätzlichen Frage, ob dieses Gesetz wirklich Sinn ergibt und die gesetzten Ziele überhaupt erreicht werden können, haben wir deutliche Bedenken hinsichtlich der Prüfertandems, der Erweiterung durch externe Prüfer und der rechtlichen Zulässigkeit eines 'Ein-Prüfer-Entscheids', erklärt ZV-Berufsbildungsexperte Christian Hertlein. Der Zentralverband will nun seine Bemühungen gegenüber den Mitgliedern des Bundestages verstärken, um die Interessen des Friseurhandwerks zu vertreten.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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