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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH informiert Gründer und Selbständige über die Themen AGB, Verträge und Datenschutz.
Der Weg zum Kunden kostet. Das muss man schon vorher mitteilen. (Foto: © mariok/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2017
Der Handwerker muss den Kunden schon vor Vertragsschluss darauf hinweisen, dass Kosten für die Anfahrt anfallen. Sonst kann er sie nicht in Rechnung stellen.
Ärger um Anfahrtskosten kennt wohl jeder Unternehmer. Früher haben sich die Gerichte meistens auf die Seite der Handwerker gestellt. Seit 2014 jedoch gibt es mit Paragraf 312 a BGB eine noch nicht sehr bekannte Regelung: Unternehmer müssen demnach vor Vertragsabschluss auf alle Kosten hinweisen – sonst können sie diese nicht berechnen. Das gilt auch für Fahrtkosten!
Diese Regelung wurde im Zuge der Verbraucherschutzrichtlinie eingeführt.
Auf die Fahrtkosten sollte also jeder Handwerker vor Vertragsabschluss hinweisen, zum Beispiel in seinem Angebot.
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