Lieferkettengesetz erneut nicht angenommen
Das EU-Lieferkettengesetz hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter wieder keine Mehrheit gefunden. Derzeit ist offen, ob es noch vor der Europawahl verabschiedet werden kann.
Das europäische Lieferkettengesetz steht auf der Kippe. Auch der finale Kompromissvorschlag zum Gesetz hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, diesmal im Ausschuss der Ständigen Vertreter. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung. Aktuell ist nicht abzusehen, ob das Gesetz vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden kann.
"Es ist eine gute Nachricht für die überwiegend kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, dass durch die Entscheidung des Rats das EU-Lieferkettengesetz auf den letzten Metern noch gestoppt wurde", erklärt dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Keine zusätzlichen Belastungen
"Die Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass sie erkannt haben: Die Ziele dieses Gesetzes werden mit den vorgesehenen Maßnahmen vielfach nicht erreicht, dafür aber Betriebe mit nicht erfüllbaren Dokumentationen und Nachweisen überzogen."
Den Handwerksbetrieben, die überwiegend standortbezogen in Deutschland arbeiten und bereits heute "bis zum Anschlag mit Bürokratie" belastet seien, würden somit zusätzliche ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Belastungen erspart.
Gesetz grundsätzlich überarbeiten
Schwannecke: "Das betrifft vor allem jene Betriebe, die als Zulieferer oder Dienstleister Teil der Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen sind. Die jetzt erfolgte Abstimmung hat gezeigt, dass es für diesen Vorschlag in dieser Legislaturperiode keine Mehrheit gibt. Die Verhandlungsführer sollten das zur Kenntnis nehmen und den Gesetzesentwurf ganz grundsätzlich überarbeiten."
Dass der Ausschuss dem Gesetz die Rote Karte zeigt, sei "absolut richtig", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Endlich wird mal von Bürokratieabbau nicht nur geredet. Bauunternehmen müssen von überzogenen und nicht zu rechtfertigenden Belastungen verschont bleiben."
Mut für Bürokratieabbau
Dies gelte sowohl für die direkte Betroffenheit von Betrieben durch das Gesetz sowie für die mittelbare Betroffenheit durch das Abwälzen vertraglicher Pflichten innerhalb der Wertschöpfungsketten. Die fehlende Mehrheit für den Vorschlag unter den EU-Mitgliedstaaten ist das richtige Signal und sollte Mut für weiteren Bürokratieabbau geben."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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