Großbritannien verlässt die Europäische Union
Nach der Zustimmung des EU-Parlaments zum Brexit-Abkommen steht fest, dass Großbritannien ab Februar nicht mehr Teil der Europäischen Union sein wird. Aus Sicht des Handwerks geht es jetzt darum, ein Abkommen zu verhandeln, das die bisherigen Beziehungen so wenig wie möglich belastet.
Das Europäische Parlament hat dem Brexit-Abkommen mit 621 Stimmen zugestimmt. Es gab 49 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Großbritannien wird die EU am 31. Januar verlassen. Im Februar beginnt dann die voraussichtlich elfmonatige Übergangsfrist, in der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien geführt werden. Die Zollunion bleibt bestehen, bis die Briten Anfang des kommenden Jahres auch den Binnenmarkt verlassen.
Dreijährige Hängepartie
"Das einzig Positive an der heutigen Abstimmung ist die Tatsache, dass endlich Klarheit herrscht: Eine über dreijährige Hängepartie geht zu Ende", kommentiert Holger Schwannecke. "Großbritannien ist ab Samstag kein EU-Mitglied mehr. Bleibt es beim angekündigten Kurs der Regierung in London, läuft die Übergangsfrist zum Jahresende aus und das Vereinigte Königreich verlässt dann auch den EU-Binnenmarkt", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Europäische Interessen wahren
Beide Verhandlungspartner müssten sich nun mit realisitischen Forderungen auf machbare Ziele konzentrieren. Schwannecke: "Die EU und Großbritannien müssen ausloten, in welchen Politikfeldern sie sich rasch einigen können. Beide Partner sind über Jahrzehnte wirtschaftlich eng miteinander verflochten." Bis Ende des Jahres müsse ein tragfähiges Abkommen aus dem Tisch liegen, das die bisherigen Beziehungen so wenig wie möglich beeinträchtigt und die europäischen Interessen wahrt.
Erstmal ändert sich wenig
Während der Übergangsphase ändert laut EU-Kommission sich für Bürger und Unternehmen zunächst nichts. Großbritannien ist zwar währenddessen offiziell ein Drittstaat, aber bis zum Ende des Übergangs gelten dort weiterhin die Regeln der EU. Es verliert zunächst nur das Mitspracherecht in Brüssel und seine Vertreter in den Institutionen wie dem Rat der Kommission und des Parlaments. Die verbleibenden Mitgliedstaaten wollen sich nun formieren und festlegen, mit welcher Strategie sie in die Verhandlungsgespräche gehen wollen.
Quelle: ZDH
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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