Die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind seit Anfang November deutlich teurer geworden.

Die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind seit Anfang November deutlich teurer geworden. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Neue Bußen im Straßenverkehrsrecht

Seit Anfang November 2021 gelten neue Bußgeldverordnungen im Straßenverkehrsrecht. Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert.

Am 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Gemäß den neuen Regelungen werden unter anderem mit höheren Bußen bedacht:

Tempoverstöße: Bei Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ab 16 km/h bis zu 20 km/h verdoppelt sich die Höhe der Bußgelder: Innerorts von 35 Euro auf 70 Euro und außerorts von 30 auf 60 Euro. Wie bisher droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein "Punkt". Deutlich härter bestraft werden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Überschreitungen um mehr als 40 km/h innerorts drohen anstelle eines Bußgeldes in Höhe von 200 Euro und einem Punkt nun 400 Euro sowie zwei Punkte. Im Gegensatz zum Ursprungsentwurf wird ein Fahrverbot jedoch nicht schon bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts vorgesehen. Es gilt weiterhin die Grenze von 31 km/h (innerorts) und 41 km/h (außerorts). Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres ein zweites Mal mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt werden, müssen sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse: Das unerlaubte Durchfahren einer Rettungsgasse wird als neuer Tatbestand aufgenommen.

Neue Regelung für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge: Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, maximal 11 km/h) einhalten. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt sanktioniert werden.
Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen wird statt mit 70 Euro mit 140 Euro und einem Punkt geahndet.

Höhere Bußgelder für Falschparker: Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft mindestens 25 Euro statt aktuell 15 Euro. Bei einem Abstellvorgang, der länger als eine Stunde dauert und mit Behinderung verbunden ist, sind es künftig 50 statt 35 Euro. Wer in zweiter Reihe parkt, zahlt zukünftig 55 Euro. Wird eine Behinderung festgestellt, steigt die Strafe auf 80 Euro (mit einem Punkt). Bei Gefährdung (sowie einer Behinderung mit einer Dauer länger als 15 Minuten) werden 90 Euro fällig und ein Punkt eingetragen. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen steigen ebenfalls auf 55 Euro. Bei Behinderung (oder einer Dauer von mehr als 1 Stunde) werden 70 Euro plus ein Punkt fällig.

Handwerkskammer sieht Verbesserungsbedarf

Diese Auflistung ist nur ein kleiner Auszug aus den Regelungen, die sich je nach Ort und Dauer des Falschparkens sowie festgestellter Behinderung oder Gefährdung weiter differenzieren. Gute Übersichten zu den neuen Regelungen bietet der ADAC, die Website des BMVI zum neuen Bußgeldkatalog sowie das Bundesgesetzblatt vom 19. Oktober 2021.

Verbesserungsbedarf sieht die Handwerkskammer des Saarlandes im Bereich von handwerksgerechten und berechenbaren Fahrzeugabstellregelungen in Städten und Gemeinden. Die aktuellen Regelungen können zu erheblichen Belastungen für Betriebe und deren Mitarbeiter führen. Die Handwerkskammer wird sich gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks weiterhin für rechtssichere Abstelloptionen, etwa durch Lade- und Arbeitszonen, und ungehinderte Zugangsmöglichkeiten für die auch zukünftig notwendigen Handwerksfahrzeuge einsetzen.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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