Mindestlohn in Frankreich steigt
Das Nachbarland Frankreich hat zum 1. Oktober eine Anpassung des Mindestlohns vorgenommen.
Frankreich nahm zum 1. Oktober dieses Jahres eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes vor. Grund dafür ist die Inflation. Das französische Arbeitsrecht sieht eine automatische Anpassung des Mindestlohns vor, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr steigt.
Der Bruttolohn, der mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, erhöht sich nun von 10,25 Euro auf 10,48 Euro. Auf den Monatslohn gerechnet ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1554,58 Euro, eine Steigerung von 35 Euro. Dies gilt auch für deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden.
Hintergrund Bei Fragen zum französischen Mindestlohn unterstützt die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel.: 0681/5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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