Kredite sind im Moment günstig und die Konjunktur im Handwerk brummt. Warum nicht die Gunst der Stunde nutzen und einen persönlichen Kreditzins festlegen, um auch mittelfristig davon zu profitieren? Die Grundidee ist denkbar einfach: Unternehmer und Hausbank vereinbaren einen individuellen Kreditzinssatz. Dabei stellen die Kreditwürdigkeit einerseits und die Besicherung andererseits die wesentlichen Faktoren für die Höhe dieses Zinssatzes dar, der im Ergebnis das jeweilige Ausfallrisiko des Kredites widerspiegeln soll.
Das Prinzip des "kundenindividuellen Zinssatzes" wurde ursprünglich vor allem von öffentlichen Kreditgebern angewandt, es wird Unternehmer aber in Zeiten von Basel III auch künftig bei Krediten ihrer Hausbanken begleiten. Es ist daher sinnvoll, sich mit den Details einmal näher zu befassen.
Ermittlung der Bonität: Zunächst prüft die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens vor allem anhand der Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage. Dazu gehören in der Regel aktuelle Jahres- oder Zwischenabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnungen.
Dazu kommen weitere Faktoren, die nach Einschätzung des Geldinstitutes die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen. Diese Bonitätsermittlung erfolgt auf der Basis meist komplexer Ratingverfahren oder anderer Bewertungsmodelle, die selbst von Bankmitarbeitern nicht immer leicht zu durchschauen sind.
Basel III beachten
Für Unternehmer ist es daher wichtig, bereits an dieser "Stellschraube" zu hinterfragen, welche Faktoren mit welcher Quote im Ratingverfahren berücksichtigt werden. Dabei reicht es hier keineswegs aus, dass die Bank beispielsweise nur auf die große Bedeutung eines angemessenen Eigenkapitals eingeht.
Foto: © adamgregor/123RF.comWichtig sind darüber hinaus auch weitere Punkte, die Kreditnehmer idealerweise beeinflussen können. Hier dürften künftig vor allem die unternehmerischen Fähigkeiten des Inhabers zur strategischen Führung seines Betriebes und zur Führung seiner Mitarbeiter zunehmen.
Allerdings darf man die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen als nach wie vor wesentliche Kriterien der Bonitätsprüfung naturgemäß nicht unterschätzen. Unternehmer sollten auch ihren Steuer- bzw. Finanzberater bitten, sich mit dieser Problematik näher zu befassen und das erforderliche Zahlenmaterial nicht nur zeitgerecht aufzubereiten, sondern sich ebenfalls mit dem Thema Basel III auseinanderzusetzen.
Bonitätsklassen festlegen
Steht das Ergebnis der Bonitätsprüfung fest, ordnet die Bank das Unternehmen in Bonitätsklassen ein. Diese können sich je nach Institut zum Beispiel am Schulnotensystem von 1 bis 6 mit den Qualifikationsmerkmalen "ausgezeichnet" bis "gerade noch (oder nicht mehr) ausreichend" orientieren.
Nach diesem Beispiel beträgt die Risikoeinschätzung bei der Note 1 bei "niedrig" und die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bei zum Beispiel unter 0,10 Prozent. Bei einer Bonitätsnote von 6 hat es die Bank dagegen mit einer "hohen" Risikoeinschätzung und einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von etwa beispielsweise 5 bis 10 Prozent zu tun. Gilt der Betrieb als bonitätsmäßig befriedigend, erhält er bankintern folgerichtig die Bonitätsklasse 3. Damit ist der erste Schritt zum späteren Kreditzinssatz erfolgt.
Qualität der Kreditsicherheiten: Im nächsten Schritt prüft die Bank die vorgesehenen Kreditsicherheiten. Bei der bankinternen Bewertung schätzt das Institut ein, welcher Kreditanteil durch Erlöse aus den Sicherheiten voraussichtlich abgedeckt werden kann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte.
Diese so genannte "Werthaltigkeit der Besicherung" orientiert sich vor allem am möglichen Wiederverkaufswert jeder einzelnen Sicherheit. So ist eine erstranginge Grundschuld im Grundbuch naturgemäß "werthaltiger" als etwa die Sicherungsübereignung der Betriebsfahrzeuge oder die Abtretung von Forderungen gegenüber Kunden.
Auf dieser Grundlage ordnet das Kreditinstitut die Sicherheiten in meist drei Besicherungsklassen ein, in denen wiederum die werthaltige Besicherung in Prozentwerten angegeben wird.
- Besicherungsklasse 1: werthaltige Besicherung ab 80 Prozent
- Besicherungsklasse 2: werthaltige Besicherung 50 bis 80 Prozent
- Besicherungsklasse 3: werthaltige Besicherung unter 50 Prozent
Ermittelt die Bank nun zum Beispiel, dass eine Grundschuld den Kredit voraussichtlich zu 70 Prozent abdecken würde, ergäbe sich hieraus die Besicherungsklasse 2 und damit das Ergebnis des zweiten Schrittes.
Kombination aus Bonität und Besicherung
Foto: © Darius Turek/123RF.com Zinssatzermittlung mit Hilfe von Preisklassen: Abschließend kombiniert die Bank die ermittelte Bonitätsklasse mit der Besicherungsklasse und legt so die "Preisklasse" des Kredites fest. Das dazu erforderliche Kombinationsraster kann durchaus umfangreich sein, da es sämtliche Bonitäts- und Besicherungsklassen zusammenführen muss. Im oben dargestellten Beispiel wird der Unternehmer einen Zinssatz erhalten, der eher durchschnittlich sein wird.
Die Unterschiede vom besten bis zum maximal möglichen Zinssatz können je nach Bankinstitut aber erheblich sein, Zinsdifferenzen von fünf Prozent und mehr sind keineswegs selten. Daher muss ein solcher durchschnittlicher Zinssatz keineswegs hoch sein. Bei einem sogenannten "Zinsspread" beispielsweise von 3 bis 8 Prozent, betrüge der konkrete Kundenzinssatz in diesem vereinfachten Beispiel also 5,5 Prozent.
"Die kreditgebende Bank "spiegelt" also ihre derzeitige Risikoeinschätzung des Kreditnehmers unmittelbar in seinem im Ergebnis festgelegten Zinssatz. Wichtig: Handwerker sollten regelmäßig mit ihrer Hausbank abstimmen, ob und in welchem Umfang die individuelle Risikoeinschätzung verbessert werden kann, um die Kreditkonditionen schrittweise zu verbessern."
Text:
Michael Vetter /
handwerksblatt.de
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